Google.be in Schwierigkeiten?

René Weber

Legendäres Mitglied
Da Google.fr, .be und .nl zu meinen observierten Suchmaschinen gehören, war ich recht erstaunt ob des vielen Texts auf "www.google.be". Schaut euch die Startseite an. Sowas habe ich bei Google noch nicht gesehen. Wenn Google Pech hat, dann werden andere EU Staaten folgen.

PS: Falls Französisch für euch schlimmer ist als Chinesisch, benützt den Google-Übersetzungs-Service. Er ist zwar eine Katastrophe, aber wenisgtens versteht man, um was es geht (und lacht sich dabei krumm).

Cheers, René Anhang anzeigen 2

 
Hallo an alle,

ist vielleicht nicht ganz perfekt, aber hab sie mal ins deutsche umgestellt.

Google Übersetzungstool -> ganze Seite übersetzen von Französisch nach Englisch -> nochmals übersetzen Englisch zu Deutsch.

So kann man sich das mal ein bisschen durchschauen.

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Nach den Publikum von 5. September 2006, veröffentlichte das Gericht der ersten Berechtigung von Brüssel das folgende Urteil. GERICHT DER ERSTEN BERECHTIGUNG VON BRÜSSEL N° 2006/9099/A der Rolle der zusammenfassenden Verfahren Tätigkeit schwebend in der Frage von: Die Zivilfirma in Form eines kooperativen Firma â begrenzte die Verantwortlichkeit COPIEPRESSE, registriert im SCE 0471.612.218, von dem das Standesamt 1070 Anderlecht, Prachtstraße Paepsem, 22 hergestellt wird, die bewegliche Partei, von mir Bernard MAGREZ Rechtsanwalt Brüssel 1180 dargestellt, die Winston Churchill auftrat, 149; gegen: Die Firma von amerikanischem rechtem Google Inc., dessen Standesamt im Mountain View hergestellt wird, 94043 Kalifornien, die USA, 1600 Amfitheather Park-Weise, linkes Beklagtes, fallend aus; In dieser Ursache wird es gefolgert und pled auf französisch mit dem allgemeinen Sitting von 29. August 2006; Nach überlegte den Präsidenten auf dem Gericht der ersten Berechtigung, die der Befehl das Folgen bildet: Betrachten: - die einleitende Preisangabe der bedeuteten Berechtigung am 3. August 2006; DER GEGENSTAND des ANTRAGS der Antrag getragen vor dem Gericht von céans wird auf Artikel 87 des Gesetzes von 30. Juni 1994 in bezug auf die Abgaben und die Ende Rechte gegründet. Er zielt darauf ab - zu merken daß die Tätigkeiten der Google Nachrichten und der Gebrauch von der „Schablone“ von Google insbesondere die Gesetze in bezug auf die Abgaben und die Ende Rechte (1994) und auf den Datenbanken (1998) verletzen; - das Beklagte verurteilen, um von allem sie zurückzunehmen Aufstellungsorte (Google Nachrichten und „Schablone“ Google unter irgendeiner Bezeichnung, daß sie ist), alle Artikel, Fotographien und Diagramme der belgischen Herausgeber der täglichen Presse, französischsprechend und des deutschsprechenden dargestellt vom Bewerber von der Bedeutung des Befehls, unter Strafe der Verpflichtung von 2.000.000, - ¤ pro Tag von verzögert; - das Beklagte außerdem verurteilen, um, in einer sichtbaren, freien Weise und ohne Anmerkung seines Anteiles auf dem Home Page „von google.be“ und von news.google.be für eine 20 Tagesununterbrochene Zeitspanne Ganzheit des Urteils zu veröffentlichen, von der Bedeutung des Befehls, unter Strafe der Verpflichtung von 2.000.000 einzugreifen, - ¤ pro Tag von verzögert. TALLY VON RECHTSSTREIT 1. Die Qualität des Attendu Bewerbers, daß der Bewerber die Treuhandgesellschaft der Rechte der belgischen Herausgeber von der französischsprechenden und deutschsprechenden täglichen Presse ist, die autorisiert wird (durch die ministeriellen Verordnungen von 14. Februar 2000 und 20. Juni 2003 veröffentlicht im belgischen Monitor von 10. März 2000 und 14. August 2003) ihre Tätigkeiten auf der belgischen Gegend zu weitermachen; Bis seinen Gegenstand gewartet die Verteidigung der Abgaben seiner Mitglieder (recht mit den Herausgebern und den rechten Werten nahe den Journalisten säubern) und der Kontrollen es Gebrauch durch an dritter Stelle der Arbeiten, die vor seinen Mitgliedern geschützt werden; Gewartet, bis die Zeitungen und die Aufstellungsorte der Zeitungsindustrie insbesondere durch die Gesetze auf der Abgabe (1994 und 2005) und auf den Datenbanken (1998) geschützt werden; Gewartet bis die Produktion der journalistischen Arbeiten wird durch die traditionelle Publikation der täglichen Zeitungen, Zeitschriften Ergänzungen in der Form mit Papier oder, seit dem Hervortreten der neuen Technologien, unter numerischem oder digitalem Format durchgeführt; Gewartet bis die Sekundärausnutzung wird durch die Kopie des Papierdokumentes durchgeführt und, seit dem Hervortreten der neuen Kommunikation und der Informationstechnologien, kann die Sekundärausnutzung durch elektronische Prozesse durchgeführt werden (Abtastung, Sicherungen Web site und Wiederholung übertragen über Web site oder Internet oder extranet oder Emailing, ETC…); Gewartet, bis diese Sekundärausnutzung durch die elektronische Weise der Artikel der Presse auch durch die Gesetze auf der Abgabe (1994 - 2005) und auf den Datenbanken (1998) geregelt wird; Erwartet seit dem Bewerber, der die Interessen der Herausgeber der Zeitungen darstellt, hat Interesse und Qualität zu fungieren, damit Zwecke ihre Rechte schützen; 2. Tatsachen warteten, daß das Search Engine Google, im Strom des Jahres 2003 hat, einen neuen Service vorgestellt, der Google Nachrichten oder Google Actualité genannt wird, angewendet vom Firmabeklagten; Gewartet, bis die neue Funktionalität anstrebt, den Nettosurfers einen Pressebericht anzubieten, der auf einer automatischen Vorwähler der Informationen basiert, die in den Netzbedienern der Zeitungsindustrie enthalten werden; Das, mit dieser Absicht, Google Nachrichten muß in den Netzbedienern der Zeitungsindustrie ablichten und die Artikel von ihnen zu extrahieren, um sie zu kopieren und/oder automatische Auszüge von ihnen zu bilden, während die Aufstellungsorte deren die zerstreuten Artikel und insbesondere die Aufstellungsorte der Herausgeber der Zeitungen ausströmen, deren Interessen vom Bewerber verteidigt werden, die Erwähnungen enthalten, entsprechend denen diese Aufstellungsorte durch die Abgabe geschützt werden; Gewartet, bis Google nicht die Vereinbarung dieser verschiedenen Aufstellungsorte sammelte, diese Terminplanung der Informationen durchzuführen, die gewissermassen mit seiner nur Diskretion gelassen wird, da es Titulartechnologie und -algorithmen ist, Automatisierung und Systematisierung erlaubend, der Wiedergabe der Artikel vorhanden auf Internet; Gewartet bis diese Situation verursachte Schwierigkeiten nicht nur in Belgien aber in anderen Ländern; Gewartet bis in Belgien, legte der Bewerber einen Antrag in der Ergreifungbeschreibung nieder, die auf Artikeln 1481 und nach dem zugelassenen Code zwischen den Händen des Richters der Ergreifungen des Gerichtes von céans gegründet wurde; Das, durch Befehl von 27. März 2006, der Experte Luc GOLVERS wurde ernannt; Gewartet, bis der Befehl, der es anzeigt, mit dem Beklagten am 13. April 2006 bedeutet war; 3. Über den gewarteten Experten berichten, daß Experte GOLVERS feststellt, der insbesondere die Rolle des Beschreibens der Weise hatte, in der die Artikel der Presse und die Wechselwirkung zwischen dem Besucher und der Web site der Google Nachrichten dargestellt werden, daß „Google Nachrichten als Gatter der Informationen und nicht des Search Engine betrachtet werden sollen. “; Daß es notiert, daß die Service Google Nachrichten wie ein Aufstellungsort der Informationen über Linie sich qualifizieren, in diesen Bezeichnungen „diese Verschiedenartigkeit der Aussicht und der Annäherung, ist unter den Aufstellungsorten der Informationen über Linie einzeln und wir betrachten als Aufgabe, die wesentlich ist, dir zu helfen, auf den Themen informiert zu bleiben, die dich mehr importieren. “; Gewartet, bis sie anhebt, daß der Aufstellungsort mit den Informationen gezeichnet von der Presse eingezogen wird, die sie beim Durchführen vieler Tests hervorhob, die von den Aufstellungsorten der Informationen der verschiedenen belgischen französischsprechenden täglichen Zeitungen abfahren; Gewartet, bis diese Forschung sie insbesondere führte, um hervorzuheben daß, wenn ein Artikel immer auf Linie auf dem Aufstellungsort des belgischen Herausgebers ist, ist Google Rückkehr direkt, über die Einheit von Haupthypertext-links, in Richtung zur Seite oder der Artikel aber, daß, sobald dieser Artikel nicht mehr auf dem Aufstellungsort des Herausgebers der belgischen Presse anwesend ist, es möglich ist, von ihr den Inhalt zu erhalten über den Hypertext-Link „aus Schablone heraus“, die in Richtung zum Inhalt des Artikels zurückgeht, den Google im Gedächtnis „Fell“ notierte, das in der gigantischen Datenbank ist, die Google in seinem enormen Park der Kellner beibehält; Schließlich gewartet, bis es aus dem Report/dem Verhältnis des Experten das resultiert: - die gegenwärtige Betriebsart der Google Nachrichten Marken verliert mit den Herausgebern der täglichen Presse die Steuerung ihrer Web site und ihr Inhalt (auf dieses Thema, das die Tests durch den Experten, die die Effekte einer Zurücknahme des Artikels, zeigen Seiten 42 bis 67 sehen des Reports/des Verhältnisses durchführten); - der Gebrauch von Google Nachrichten verhindert die Reklameanzeigen der Herausgeber, die ein großes Teil ihrer Einkommen von diesen annoncierenden Einfügungen zeichnen (Seiten 13 bis 18, 108 bis 119 des Reports/des Verhältnisses); - der Gebrauch von Google Nachrichten Kurzschlussstromkreis viele andere Elemente wie die Erwähnungen in bezug auf sind den Herausgeber, die Erwähnungen in bezug auf sind den Schutz der Abgaben und des Gebrauches autorisiert oder nicht der Daten, vor den Bindungen in Richtung zu anderen überschriften (z.B. bestanden die Akten Sätze von Themen die Herausgeber, die Seiten 108 bis 119 des Reports/des Verhältnisses); - der Gebrauch von der „Schablone“ Google einerseits der Marken speichert er möglich, die Aufnahme zu verhindern, die durch den Herausgeber und der Zahlung des Artikels der Presse auszuweichen erfordert wird (der Fall vom Abend auf Linie sieht beschreibt durch den Experten auf Seiten 35 bis 38), einerseits, für seine Wiederholung Sendung, die Ganzheit des Artikels (im Zustand, in dem er zu der Zeit seiner neuesten Ausgabe war) (Seiten 68 bis 98-99 des Reports/des Verhältnisses) 4. Kennzeichnung der Identität des Inhabers von Google und von Google Nachrichten erwartete, daß der Experte sich insbesondere sah, zu konferieren die Mission der Bestimmung der Identität des Inhabers der DNS „Google.be“, „Google.fr“ und „Google.com“; Gewartet bis die Prüfungen, denen sie in dieser Hinsicht (Seiten 124 bis 134) Höhepunkt durchführte, dem der Inhaber des Aufstellungsortes „news.google.be“ wie der von „google.be“ auffängt und „google.fr“ jedesmal das Beklagtteil ist, Google Inc., 1600 Amfitheater Park-Weise, Mountain View, Kalifornien 94043; 5. Die Beschädigung verursacht mit dem Attendu Bewerber, daß der Bewerber sich beschwert über, welche Tätigkeiten von Google Inc. in Gefahr den elektronischen Verkauf der Artikel der Presse aber auch aller täglichen Presse als kurzfristig die Qualität der Artikel einsetzen, da die Herausgeber wahrscheinlich, sind genügenden Betriebsmitteln mehr nicht remunerate gegeben zu werden ihre Journalisten richtig; Daß in der Tat und wie sie hervorgehoben worden der sachverständige Report, die Tätigkeit des Beklagten wahrscheinlich ist zu bilden, mit den Herausgebern ein bedeutendes Teil zu verlieren ihre Einkommen gezeichnet von den annoncierenden Empfängen, die sie wahrnehmen; Der unabhängig dieses sofortigen finanziellen Verlustes, der elektronische Verkauf der Artikel wird, sowie die Betriebsmittel bedroht, die von der Archivierung der Artikel gezeichnet werden, deren Beratung zahlt; 6. Erbetene Maße Attendu, die die Verletzung der Bestimmungen in bezug auf sind die Abgaben rechtfertigt, daß die Maße, wie durch den Bewerber und die Wiederaufnahmen mit der Vorrichtung des Geschenkes verlangt bestellt werden; 7. Die gewartete Verpflichtung, daß der Bewerber um Gericht bittet, das im Falle des Ausfalls mit Maßen, von denen er um um den Nutzen bittet, eine Verpflichtung von 2.000.000, - ¤ pro Tag von verzögert wird gekennzeichnet auf der Annahme, daß das Beklagte nicht sich an den Auftrag anpassen würde, um von allem sie zurückzunehmen Aufstellungsorte die Artikel, Fotographien, Diagramme der belgischen Herausgeber der französischsprechenden und deutschsprechenden täglichen Presse sowie eine Verpflichtung von 2.000.000, - ¤ pro Tag von verzögert Störung für das Beklagte des Veröffentlichens, auf dem Home Page „von google.be“ und „von news.google.be“ für eine 20 Tagesununterbrochene Zeitspanne Ganzheit des Urteils, zum von der Bedeutung des Befehls einzugreifen; Gewartet, bis sie den Wert dieses Antrags durch die Tatsache rechtfertigt, daß das Beklagte einen Verkäufe Umsatz von fast 13 Million Dollar pro Tag bekanntgibt; Daß es auch die technische Fähigkeit des Beklagten hervorhebt, um Inhalt seiner Datenbanken zurückzunehmen die Artikel und die strittigen Informationen von Weise so, daß es nicht den großen durchgeführt zu werden ausgesetzt wird Schwierigkeiten; Gewartet worden, bis das Gericht von céans durch die Haltung des Beklagten überrascht werden kann, das es nicht nützlich, an der Mission der Sachkenntnis teilzunehmen betrachtete, trotz der Einladungen, zu welches an ihn vom zugelassenen Experten gesprochen worden waren, und das nicht erscheint; Erwartet, daß diese Haltung eine Anzeige festsetzt über, welche Furcht, die ernährt, dem Bewerber auf der Abneigung, die am durchgeführt zu werden Beklagten sich setzt, gegründet werden könnte; Daß es nicht dieses sie zusätzlich erlaubt werden kann, besteht fort, auf, einen Nutzen zurückzunehmen, der insbesondere mit der Unterstützung professionelle Arbeit von anderen, beim Spekulieren in den Schwierigkeiten angehoben wird, denen die Autoren und die Herausgeber der Zeitungen in einem extrem komplizierten technologischen Kontext ein Ende zu dieser ungesetzlichen Bestimmung ihrer Arbeit setzen müssen; Daß die Haltung des Beklagten ist, überraschend das in anderen Ländern, zweifellos wichtiger als Belgien, das Beklagte, engagierten sich in den Vermittlungen mit den Herausgebern der Zeitungen, um die Frage des Respektes der Abgaben zu lösen; Gewartet, bis sie aus der Sachkenntnis resultiert, die die technischen Fähigkeiten vorhanden für das Beklagte und die aus Anteil mit den Mitteln der französischsprechenden Zeitungsindustrie eines Landes heraus sind, wie Belgien, ihm erlauben, eine Haltung anzunehmen, die mit der Gleichgültigkeit begrenzt, während sie einen Nutzen der Diffusion (Zerstäubung) auf dem Gewebe des Inhalts zurücknimmt, die das Vereinigen des Leitartikels und der führenden Mittel erforderte, die im Namen der Journalisten und der Herausgeber der Zeitungen wichtig sind, deren Tätigkeit in einer demokratischen Firma wesentlich ist; Gewartet bis in dieses Maß, sieht sie wirklich angezeigt aus, um die Maße des Verbots bestellt von einer Verpflichtung, mit der Gefahr zusammenzubringen, die sie jede mögliche Wirksamkeit beraubt werden; Daß es zum Gericht angebracht aussieht, daß dieses gegeben wird, wie folgt: - Zurücknahme der Artikel aller Aufstellungsorte: 1.000.000, - ¤ pro Tag von verzögert an den 10 Tagen der Bedeutung des Befehls, um einzugreifen; - Publikation während 5 Tage der Ganzheit dieses Urteils: 100.000, - ¤ pro Tag von verzögert an den 10 Tagen der Bedeutung des Befehls, um einzugreifen; DURCH DIESE GRÜNDE wir, G.M.R. Tassin, Richter ernannt, um den Präsidenten des Gerichtes der ersten Berechtigung von Brüssel zu ersetzen; Unterstütztes V. Hubrich, Sekretärin; In Betracht des Gesetzes von 15. Juni 1935 auf dem Gebrauch von den Rechtssachesprachen; Zurückweisen der ganz volleren oder konträren unterschiedlichen Zusammenfassungen; Uns den Antrag erklären lassen, der zulässig und im Maß nachher gegründet ist: - uns merken lassen, daß das Beklagte selbst ohne die Ausnahme vorherschen kann, die durch die Gesetze in bezug auf die Abgaben und die nahen Rechte (1994) beabsichtigt wird und auf den Datenbanken (1998); - uns merken lassen, daß die Tätigkeiten der Google Nachrichten und der Gebrauch von der „Schablone von Google“ insbesondere die Gesetze in bezug auf die Abgaben und die Ende Rechte (1994) und auf den Datenbanken (1998) verletzen; - uns das Beklagte verurteilen lassen, um von allem sie zurückzunehmen Aufstellungsorte (Google Nachrichten und „Schablone“ Google unter irgendeiner Bezeichnung, daß sie ist), alle Artikel, Fotographien und Diagramme der belgischen Herausgeber der französischsprechenden und deutschsprechenden täglichen Presse, die vom Bewerber an den 10 Tagen der Bedeutung des Befehls vertreten wird, um, unter Strafe einer Verpflichtung von 1.000.000 einzugreifen, - ¤ pro Tag von verzögert; - uns das Beklagte außerdem verurteilen lassen, um, in einer sichtbaren, freien Weise zu veröffentlichen und ohne Anmerkung seines Anteiles auf dem Home Page „von google1be“ und „von news.google.be“ für eine 5 Tagesununterbrochene Zeitspanne die Ganzheit des Urteils, in die 10 Tage der Bedeutung des Befehls einzugreifen, um, unter Strafe einer Verpflichtung von 500.000 einzugreifen, - ¤ pro Tag von Condamnons verzögert das Beklagte an den Unkosten, die zu ¤ 941.63 ¤ (Preisangabe) liquidiert werden und 121.47 (Genehmigung des Verfahrens); So geurteilt und mit dem allgemeinen Sitting der zusammenfassenden Verfahren von 5. September 2006 ausgesprochen. V. HUBRICH G.M.R.TASSIN
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Original Seite nochmals zum Vergleich:
So long, take care

euer BjörnGoogle.be
 
@Dark-Scout: Kommt noch eine Kurzfassung:)

Geht es dabei um Auszüge aus redaktionellen Texten? Z.b. aus den franz. Zeitungen?
 
Hallo,

also nach einigen Zeilen des Lesens bin ich zwar nur bis zu dem gekommen, dass Google bezahlen musste. Nach so viel blabla habe ich aber auch schon genug von dem Text.
laugh.gif


Aber ich verstehe nicht was das für einen Sinn hat. Ich meine das ist doch negativ für Google! Wozu schreiben die dort ihre Strafen auf?
blink.gif
 
QUOTE
Aber ich verstehe nicht was das für einen Sinn hat. Ich meine das ist doch negativ für Google! Wozu schreiben die dort ihre Strafen auf?




QUOTE
Heise:
Der Suchmaschinenanbieter Google muss einer gerichtlichen Anordnung Folge leisten und die Verfügung eines belgischen Gerichts auf seinen Angeboten veröffentlicht.

 
QUOTE (MasterG @ Mo 25.9.2006, 18:31)Hallo,

also nach einigen Zeilen des Lesens bin ich zwar nur bis zu dem gekommen, dass Google bezahlen musste. Nach so viel blabla habe ich aber auch schon genug von dem Text.
laugh.gif


Aber ich verstehe nicht was das für einen Sinn hat. Ich meine das ist doch negativ für Google! Wozu schreiben die dort ihre Strafen auf?
blink.gif


Negativ ist es vor allem für das Königreich Belgien, denn das Königreich Belgien offeriert sich nun den Luxus als das grösste Zensurland der Welt in die kurze Geschichte des IKTs einzugehen.

Belgien = TOTALE ZENSUR

Für Google ist es sicher nicht negativ, denn Google ist da nur das Opfer eines willkürlichen Gerichtswahnsinnes.

Für Belgien hingegen ist es der Beweis einer Monarchie, die schlicht ALLES zensuriert haben will!
 
Heute Morgen war in der Westschweizer Presse zu lesen, dass der Verband der Schweizer Zeitungsherausgeber, nach dem Vorbild in Belgien, gegen Google eine Sammelklage einreichen will.

Damit ihr seht, wovom gesprochen wird, hier der Link: Google News

Google (Schweiz) sammelt die Header und Intros der meisten Tageszeitungen (CH + EU).
Zeigt den Artikeltitel (mit einem Link auf den Originalartikel) und die Intro des Artikels.

Meine Meinung:
+ Konkurrenz für andere News-Portale
+ Saubere Links zu den Urhebern
+ Übersichtlich gestaltet (à la Google)

- Die Angabe der Quelle sollte wenigstens als Text, noch besser als Logo vorhanden sein.

Ah, les Belges, je vous dis une fois
René
 
René,

Die ganze Auseinandersetzung zwischen Google und den Authorenrechten hat wenig mit Belgien zu tun, sondern hat viel früher in Frankreich begonnen, wo die französische Nationalbibliothek (Biliothèque nationale) Google verboten hat, Bücher zu scannen.

Es geht dabei nicht wirklich um Authorenrechte, das ist nur ein Vorwand, sondern um europäischen Populismus und Protektionismus und das ist gefährlich, da schon jeder Populismus und Protektionismus in die Isolation geführt hat.

Eines der ältesten und besten Beispiele lieferte der chinesische Kaiser Xuande, der im Jahre 1433 zur Blütezeit der Ming Dynastie und um Geld zu sparen, den Bau grosser Meeresflotten und den Aussenhadel unter Androhung der Todesstrafe verbieten liess.

Er machte sich beim Volk beliebt, weil er durch das Isolationsedikt Steuern sparte. China begann sich zu isolieren und verlor die technologische und wirtschaftliche Vorherrschaft und eine neue und letzte Bauperiode der "Grossen Mauer" begann schon kurz vor ihm 1368 und dauerte bis ins Jahr 1640. Die Grosse Mauer schottete China nach aussen völlig ab. In den 1850er Jahren war China so geschwächt, dass es den weltweit grössten Drogenhandelskrieg, den Opiumkrieg gegen Grossbritannien und die USA verlor, der seinen Ursprung nach dem Ende der letzten Bauphase der Grossen Mauer genommen hatte. China verkam, verarmte und isolierte sich und erreichte zwischen 1966 und 1977, während der grossen proletarischen Kulturrevolution den absoluten Tiefststand, denn damals dürfte eine zweistellige Millionenzahl an Chinesinnen und Chinesen verhungert sein.

Vor 1433 war China jedoch weiter entwickelt als alle anderen Länder der Welt, was Wissenschaft und Technologie betraf!

Erst nachdem Deng Xiaoping die Politik der offenen Tür eingeführt hat, begann es mit China wieder aufwärts zu gehen.

Frankreich, Belgien und die Westschweiz hätten wohl besseres zu tun, als den französischen Sprachraum abzuschotten und zu isolieren, denke ich!

Échos Judiciaires Girondins erklärt denn auch das Problem lakonisch mit dem Leitsatz: "Nos démocraties en sont restées aux idées du XVIIIème siècle"QUOTE ("Eifersuchtsszene der Grand Nation")Ce qui était annoncé, est arrivé. Depuis le mercredi 30 août 2006, le moteur de recherche Google propose aux internautes de télécharger gratuitement sur Internet les grands classiques de la littérature mondiale tombés dans le domaine public.
Frankreich träumt auch heute noch von der Zeit der französischen Revolution und Condorcet, statt mit der heutigen Entwicklung offen Schritt zu halten...

Gruss

Lucas
 
Meiner Meinung nach geht es weder um Zensur noch um Pressefreiheit. Einigen Zeitungen passt es einfach nicht, dass Google Auszuege aus Ihren News verwendet, um ein eigenes Nahchrichtenportal zu betreiben., dass vermutlich recht erfolgreich ist.

Falls sehr viele Zeitungen mitziehen wuerde, waere Google News wohl zum Scheitern veurteilt. Ich glaube jedoch, dass es bei Einzelfaellen bleiben wird und sich die Zeitungen, die sich gegen Google auflehnen ins eigene Fleisch schneiden, da diese in Zukunft einfach bedeutend weniger Besucher haben werden.

Gruss, Ivo
 
@ Lucas: Monopole bzw. Marktpositionen mittels Verboten (die Strafe sei dahingestellt) zu verteidigen, ist sehr alt. Dein Beispiel aus China ist ein schönes Beispiel.

Hier geht es darum, Google's Portalfunktion zu verbieten. Natürlich ist ja schon der Titel und die Intro im gesetzlichen Sinne "ein Werk". Sicher findet sich ein haarespaltender Richter, welcher diese Meinung vertritt.

Aber wie Ivo geschrieben hat, könnten sich die Verleger ins eigene Fleisch schneiden.

Der Wurm liegt doch darin, dass die Verleger-Portale umgangen werden. Gerade diese Portale sind aber für Anzeigen sehr beliebt. Google (deep)linkt auf die Header der Artikel der Zeitungen.

Ein Beispiel: Ich hatte bisher einen Bookmark auf "www.edicom.ch". Die bringen mir aber nur News aus dem hause Edipresse (Tribune de Genève, Le Matin, 24 heures). Mit einem Bookmark auf "news.google.ch" erhalte ich die selected News der ganzen französisch sprechenden Presse.

Ich bin gespannt, ob es in der Schweiz zur Klage kommen wird.
Falls ja, dann wette ich darauf, dass unsere Gerichte nicht eurokompatibel urteilen werden.

Cheers, René
 
sehr schade finde ich diese geschichte - da die deutschen sowieso immer gerne alles "dumme" nachmachen und für was "gescheites" zu unflexibel sind, verabschiede ich mich wohl besser jetzt schon - im gedanken - von meiner täglichen "nachrichten-vergleichs-lektüre".

das internet scheint wohl keine anderen probleme zu haben: wenn kinder ungehindert pornos angucken können, gewaltspiele downloaden usw. ist es egal, aber wenn eine nachricht "geklaut" wird (mit quellenangabe wohlgemerkt), kommt es zu gerichtsurteilen...
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die zeitungen sollten froh um links sein. ich bemerke immer wieder, wie ich durchaus auf den verlinkten seiten (z. b. spiegel.de, faz.de usw.) verweile und noch weiterklicke!

leider sind die richter meist keine computerspezialisten. die wissen ja nichtmal, um was es geht und wie es im netz läuft! unterstelle ich hiermit.

edit: beim nochmaligen überlegen... erst macht sich google die zeitung zu nutze - jetzt die zeitung google... werbetechnisch...
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René und Stefan1,

Richter mit sonderbaren Ideen gab es schon immer und ich möchte hier nur den Fall des US Richters Thomas Penfield Jackson erwähnt haben, der am 7. Juni 2000 urteilte, dass Microsoft, das gegen das Antitrustgesetz verstosse, in zwei Teile aufgeteilt werden müsse.

Auch Google wurde NUR erstinstanzlich verurteilt und zieht das Urteil weiter, welches, laut Rachel Whetstone, European Director of Communications and Public Affairs im November dieses Jahres in Revision kommen wird.QUOTE ("About the Google News case in Belgium")As the case will be heard in November, we can only offer general comments on the larger issues it raises at the moment. Any legal discussion must be pursued in court. Nevertheless we do feel that this case raises important and complex issues. It goes to the heart of how search engines work: showing snippets of text and linking users to the websites where the information resides is what makes them so useful. And after all, it’s not just users that benefit from these links but publishers do too -- because we drive huge amounts of web traffic to their sites.


Weiter führt Rachel Whetstone an, dass jeder Verleger jedererzeit die Möglichkeit hätte, dank robots.txt Standard seine Artikel der automatischen Indexierung zu entziehen.

Ich denke schon, dass jedes Verlagshaus Vorkehrungen treffen kann, verschiedene tun es auch, dass entweder der Artikel nur gegen Geld gelesen werden kann oder dass die Artikel von Spidern nicht erfasst werden.

Gruss

Lucas
 
Zuallerst möchte ich erwähnen, dass Artikel abkupfern kein Kavaliersdelikt ist. Es wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft.

ABER

Zitieren ist auszugsweise erlaubt und genau das macht google.

Ich glaube, dass google in der Schweiz nicht gegen das Recht verstösst.

Die Verlagshäuser haben einfach Angst vor dem neuen, bösen Internet und haben noch nicht kappiert, wie im Internet Geld zu machen ist. Im Internet gibt es zwar weniger Geld, aber wenig Geld ist besser als gar kein Geld.
 
In diesem Zusammenhang finde ich kurios, dass Google zwar selbst Texte stiehlt, ich als Dritter die von Google zusammengetragenen Inhalte nicht weiterverwenden darf. Das wäre wohl ein interessanter Rechtsstreit, falls es hier mal zu einem Prozess kommen würde ...


 
Immerhin hat Google die gesamte Internetpräsenz der klagenden Verlagshäuser aus dem Index genommen und nicht nur die geforderten Artikel.
Das kann Nachahmer doch ein wenig abschrecken.

Ich bin da ganz klar für Google - immerhin ist es mehr als nur einfach die Artikel oder News per robots.txt für die Bots zu sperren.

Das kann man jedem der eine Website pflegt, zutrauen.


Gruss space
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... und eigentlich muss jeder von uns, der bei Google News als Nachrichtenquelle gelistet ist, froh sein, wenn die Konkurrenz weniger wird ...

 
update:

Ist es Rache?

Auszug aus heute-online vom 27.9.06

QUOTE Nach der erfolgreichen
Urheberrechtsklage belgischer
Zeitungen löschte Google nicht
nur wie gefordert die Artikel, sondern
auch gleich den ganzen Webauftritt
der Blätter aus dem Index.
Wer zurzeit beim belgischen Ableger
der Suchmaschine nach Zeitungen
wie «Le Soir», «La Libre
Belgique» oder «La Dernière Heure
» sucht, findet keinen Eintrag.
Von einer Rache-Aktion will Google
laut Sprecherin Rachel Whetstone
nichts wissen: «Wir haben
genau das getan,wozu uns das Gericht
verurteilt hat und die kompletten
Websites aus der belgischen
Version von Google News
und Google.be entfernt.» Zudem
muss google.be das Urteil auf ihrer
Startseite im Wortlaut veröffentlichen.
Übrigens: Über google.com
sind die belgischen Zeitungen
nach wie vor auffindbar.
 
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