Gleiches Produkt - 2 Preise

Stefu

Angesehenes Mitglied
Also ich nerve wieder einmal mit einer etwas speziellen Frage:

Kurz und bündig: Darf ich ein identisches Produkt eigentlich zu unterschiedlichen Preisen verkaufen?

Beispiel: Einer kleinen Handwerksfima verkaufe ich eine Software für 199CHF.
Dasselbe Produkt will aber auch eine grosse Handelsfirma, bei denen ich locker 1900CHF verlangen könnte.

Nun ja, was ist wenn Firma B herausfindet, dass ich Firma A die Software 10x günstiger verkauft habe? Sicherlich werden die keine Freude daran haben, aber könnte es da sogar rechtlich zu Problemen kommen?

Danke und Gruss
Stefu
 
Hallo Stefu

Natürlich darfst Du 2 versch. Preise für ein Produkt haben. Dürfen ja, aber ob es auch sinnvoll ist, das ist nicht sicher.

Aus einer Marketingperspektive her solltest Du diesen Preisaufschlag, den Du für die Handelsfirma einführts, begründen können. Ich mein, es muss nicht explizit erläutert werden, dass wenn Kunde A, welcher Produkt X kauft, sich "über den Tisch gezogen" fühlt wenn er von Kunde B erfährt, dass dieser dasselbe Produkt (inkl. Zusatzleistungen) zu einem viel niedrigeren Preis erhalten hat.

Das heisst aber nicht, dass Dein Vorhaben komplett unrealistisch ist (von den Zahlen her ist es das zwar, aber vom Prinzip her gibt es "Auswege")

Z.Bsp. könntest Du es so machen, dass Du eine "Testkunden"-Gruppe einführtst. Diese (die kleineren mein ich) Unternehmen bekommen dann den günstigen Preis und liefern Dir dafür irgendwelche Daten aus einer Umfrage oder sonst irgend etwas. Oder sie schalten Werbung auf ihren Webpräsenzen.

Du könntest natürlich auch in die andere Richtung gehen und differenzierte Sofwarelösungen anbieten. Die Handelsfirma benötigt vielleicht eine bessere (=more expensive!) oder leistungsstärkere Software oder Sie erhalten zusätzlich Support in einem vordefinierten Rahmen.

Drittens, Du könntest Preisunterschiede mit Spezialangeboten oder Aktionen rechtfertigen.

Ich persönlich würd mich für differenzierte Softwarelösungen entscheiden.

Wegen dem Rechtlichen: mir kommt spontan nur "übervorteilung" in den sinn (Schau im OR nach). Wenn Du also Verträge abschliesst und klar erkennst, dass Dein Kunde diese Software gar nicht benötigt, es aber nicht weiss, da ihm die nötigen Kenntnisse fehlen, dann könnte das rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Vielleicht noch Verstoss gegen "Treu und Glauben" (findest Du im ZGB, so glaub ich zumindest).

Ich bin mir aber mit dem "Rechtlichen" nicht so sicher....

Gruss,
andi

 
Yep, den Preis legst du als Verkäufer fest. Wenn es für deine Artikel keine Preisbindung gibt (siehe Pharma, Buchhandel und so), dann darfst du kreativ sein.

Das Problem dürfte sein, dass das eine Kundensgment nicht vom Preis des anderen lesen oder hören sollte, denn sonst verplemperst du x Stunden in Preisverhandlungen.

Aber rechtlich gesehen ist das kein Problem (ausser, siehe ganz oben).

Cheers, René
 
Dies ist nicht nur rechtlich unbedenklich - im Gegenteil, es ist dies gängige Praxis in vielen Branchen. Nur ist es meist umgekehrt. Der kleine Kunde zahlt oft mehr als der grosse...
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