Gewinnspiel mit Facebook-Likes verboten?

Grischa

Angesehenes Mitglied
Hallo,

ich habe von einen bekannten Internetshop die Möglichkeit bekommen einmalige Gutscheine zu verschenken, diese und wohl auch andere Gutscheine würde ich gerne in einem Gewinnspiel verbinden, indem jeder teilnehmen darf der unsere Facebook Fanseite liket.

Nun wurde ich darauf aufmerksam gemacht, das Facebook dies wohl nicht mag.

Ich kenne einige solcher Aktionen. Durch eine bekam ich sogar ein Jahr lang die Premium Version einer Antiviren-Software.

Kann ich solch ein Gewinnspiel mit Facebook-Likes verbinden?
 
QUOTE (Grischa @ Mi 13.03.2013, 16:48) Hallo,

ich habe von einen bekannten Internetshop die Möglichkeit bekommen einmalige Gutscheine zu verschenken, diese und wohl auch andere Gutscheine würde ich gerne in einem Gewinnspiel verbinden, indem jeder teilnehmen darf der unsere Facebook Fanseite liket.

Nun wurde ich darauf aufmerksam gemacht, das Facebook dies wohl nicht mag.

Ich kenne einige solcher Aktionen. Durch eine bekam ich sogar ein Jahr lang die Premium Version einer Antiviren-Software.

Kann ich solch ein Gewinnspiel mit Facebook-Likes verbinden?

wie wärs mit Facebook Nutzungsvereinbarung lesen?
 
Hallo.
Mir ist es auch nicht bekannt, dass man keine Gewinnspiele mit Facebooklikes veranstalten darf.
Eine große Therme bei uns in der Gegend macht das auch andauernd.
Wir hatten das auf unserer Seite (www.verschenke-immobilie.de) auch schon vor.
... aber wenn das nicht geht ...
Bin gespannt auf Antworten.

Viele Grüße

---------------------------------------
Wir verschenken unsere Wohnung
www.verschenke-immobilie.de
 
QUOTE E. Promotions
Wenn du Facebook nutzt, um über eine Promotion (beispielsweise Preisausschreiben oder Verlosungen) zu berichten bzw. diese zu organisieren, bist du für den ordnungsgemäßen Ablauf dieser Promotion – einschließlich der offiziellen Regelungen, Angebotsbedingungen und Auswahlkriterien (z. B. Alters- und Wohnsitzbeschränkungen) sowie die Einhaltung sämtlicher die Promotion und alle im Zusammenhang mit der Promotion angebotenen Gewinne regelnder Bestimmungen (beispielsweise Registrierung und Einholung notwendiger regulatorischer Genehmigungen) – verantwortlich. Bitte beachte, dass die Einhaltung dieser Richtlinien nicht automatisch die Rechtmäßigkeit einer Promotion bedeutet. Promotions unterliegen vielen Bestimmungen und wenn du dir nicht sicher bist, ob deine Promotion dem geltenden Recht entspricht, dann lass dich bitte fachmännisch beraten.
i. Promotions auf Facebook sind im Rahmen der Anwendungen auf facebook.com zu organisieren, entweder auf einer Canvasseite oder in einer Seiten-Anwendung.
ii. Promotions auf Facebook müssen folgende Elemente enthalten:
a. Eine vollständige Freistellung von Facebook von jedem Teilnehmer.
b. Anerkennung, dass die Promotion in keiner Verbindung zu Facebook steht und in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird.
c. Offenlegung, dass der Teilnehmer die Informationen [dem/den Empfänger(n) der Informationen] und nicht Facebook bereitstellt.
iii. Du darfst die Registrierung für bzw. die Teilnahme an eine/r Promotion für Nutzer nicht davon abhängig machen, dass sie durch die Nutzung von Facebook-Funktionen eine Handlung durchführen – außer durch die „Gefällt mir“-Angabe auf einer Seite, das Besuchen eines Ortes auf Facebook oder das Verbinden mit deiner Anwendung. Beispielsweise darfst du für die Registrierung bzw. Teilnahme nicht zur Bedingung machen, dass dem Nutzer ein Pinnwandeintrag gefällt bzw. der Nutzer ein Foto kommentiert oder ein Foto an einer Pinnwand postet.
iv. Du darfst keine Facebook-Funktionen als Registrierungs-/Einstiegsmechanismen für die Promotion verwenden. Beispielsweise darf das Anklicken von „Gefällt mir“ auf einer Seite bzw. der Besuch eines Ortes nicht zur automatischen Registrierung bzw. Teilnahme eines Teilnehmers an einer Promotion führen.
v. Du darfst keine Facebook-Funktionen – wie z. B. die „Gefällt mir“-Schaltfläche – zur Abstimmung über eine Promotion verwenden.
vi. Du darfst die Gewinner nicht über Facebook benachrichtigen, wie z. B. über Facebook-Nachrichten, -Chat oder -Beiträge in Profilen (Chroniken) bzw. auf Facebook-Seiten.


Quelle: https://www.facebook.com/page_guidelines.ph...tionsguidelines

Ich habe nun die Nutzungsbedingungen für Facebook Seiten nochmal gelesen.
So wie ich es verstehe, darf ich also ein Gewinnspiel machen und die Teilnehmer können die Fanseite liken, um am Gewinnspiel teilzunehmen.
Man darf kein Foto oder sonstigen Beitrag auf der Fanpage posten und die Leute auffordern diesen zu liken für Promotion Zwecke.
Dieses Gewinnspiel muss auf einer sogenanten Canvansseite sein.

Sehe ich das richtig?

http://www.online-marketing-blog.at/facebo...-und-was-nicht/
http://www.nodesagency.de/blog/gewinnspiel...-und-was-nicht/
 
Es muss offenbar auch klar ersichtlich sein, dass der Wettbewerb nicht durch FB veranstaltet wird. Ich habe schon öfters gelesen, dass Seiten von FB aus diesem Grund geschlossen wurden.
 
Hallo Grischa,

bei diesem sogenannten Like-Gating gibt es zwei grundlegende Dinge zu beachten.

Zum einen die Facebook-Richtlinien und zum anderen die (Wettbewerbs-)rechtliche Seite.


Lt. Facebook ist das Likegating definitiv erlaubt. Facebook hierzu:

Wir gestatten außerdem bestimmte Belohnungen im Zusammenhang mit der „Gefällt mir“-Schaltfläche, vorausgesetzt sie wird allen neuen und bestehenden Nutzern verfügbar gemacht, denen deine Seite gefällt.

Zu den üblichen Belohnungen für Nutzer, denen eine Seite gefällt, gehören unter anderem:

Gutscheine/Rabatte
Exklusive Inhalte
Teilnahme an Werbeaktionen
Spenden an wohltätige Organisationen in Abhängigkeit von der Anzahl der „Gefällt mir“-Angaben auf der Seite


Quelle: https://developers.facebook.com/docs/guides..._Users/Deutsch/


Zum anderen gibt es noch die rechtliche Seite. Hier gab es kürzlich ein interessantes Urteil des Landgerichts Hamburg. Der Verbraucherschutz hatte gegen einen Gewinnspielbetreiber geklagt, der Like-Gating in einem Gewinnspiel eingesetzt hatte. Lt. Verbraucherschutz würde es so aussehen, als ob dieser "Like" wie eine Empfehlung aussehen würde.
Die Klage wurde abgewiesen. Das ganze Urteil findet ihr hier: http://rechtsanwalt-schwenke.de/wegweisend...ch-entschaerft/


Weil zum Thema passend möchte ich kurz auf meine Signatur verweisen. Like-Gating ist mit unseren Apps ebenfalls möglich.
 
ich bin da einer anderen Meinung. soweit ich weiß sind verlosungen verbunden mit Like-rating erlaub.. müsste iwo bei den Nutzungsbedingungen stehen. Meine Freundin veranstaltet ab und zu solche Verlosungen. Sie hatte bis jetzt keine Probleme mit FB
 
QUOTE (fritzli @ Fr 22.03.2013, 23:41) Gewinnspiel mit Facebook-Likes verboten? Ja ist verboten!


https://developers.facebook.com/docs/guides...cklist/Deutsch/



MfG
fritzli
www.socialmediaweb.ch

Hier muss man aber ganz klar differenzieren zwischen:

-Gewinnspielen, deren Zugang man erst nach Liken der Betreiberpage erhält
-Gewinnspielen/Wettbewerben die Facebook-Likes als Abstimmungsmechanismus verwenden. Beispielsweise: Die Person, die am meisten Likes für sein Bild erhält, gewinnt einen Preis.

Während ersteres erlaubt ist, ist letzteres nach Facebook-Richtlinien verboten.
 
Mein Gewinnspiel läuft nun einige Zeit und seit heute plötzlich kommen einige neue Nutzer, die wohl nur wegen dem Gewinnspiel die Seite liken und mitspielen.
Bei einigen kommt es mir so vor, das die entweder nur Gewinnspiel Postings veröffentlichen oder gar Fake-Profile nutzen, um an den zahlreichen Gewinnspielen mit verschiedenen Accounts teilnehmen können.

@SMM_Timo
Du müsstest dich damit doch besser auskennen ...
 
QUOTE (Grischa @ Sa 30.03.2013, 23:45) ...das die entweder nur Gewinnspiel Postings veröffentlichen oder gar Fake-Profile nutzen, um an den zahlreichen Gewinnspielen mit verschiedenen Accounts teilnehmen können.

Wenn man sich nicht an die Facebook Gewinnspielregeln hällt, was durch aus einige zeit gut gehen mag, passiert es auch schnell mal das auch Große Accounts "abgeschaltet" werden und man dann nur schwer bzw. durch guten Kontakt mit dem Werbeanzeigen Team wieder die Seite zurück erhält ;-)

Hey @Grischa,

das Phänomen tritt meist dann ein wenn das Gewinnspiel bei Gewinnspiel Blogs oder ähnlichem auf dem Radar auftaucht, dann kommen meist große mengen an Teilnehmer mit Fake Profilen etc.
 
Wenn du das LIKEN nicht zur ausschließlichen Teilnahmebedingung machst aber sondern auch andere Teilnahmemöglichkeiten anbietest (z.B. Kommentare o.ä.) dann dürfte es keine Schwierigkeiten mit FB geben.

Grundsätzlich bist du dennoch gut beraten, in den Teilnahmebedingungen des GEwinnspiels explizit darauf hinzuweisen, wer der Veranstalter des Gewinnspiels ist (nämlich nicht Facebook) und die Teilnahmebedingungen klar und dezidiert auflisten.
 
Soweit ich weiss, sind Spiele OK solange man sie nicht auf die Pinnwand organisiert sondern auf eine extra Applikation oder?
Zumindest war so damals als ich mich für ein Gewinnspiel für eine Agentur (Maxmedia) interessiert habe.
 
Ich denke nicht, dass schonmal irgendwer dafür belangt wurde, der jetzt nicht gerade 500.000 geerntet hat..
Ich sehe jeden Tag ein Gewinnspiel, also warum nicht einfach machen...
 
Gibt es Fallbeispiele, dass jemand ein Gewinnspiel über Facebook betrieb, der akuell abgemahnt wurde? Also jemand, der über die extra App das Gewinnspiel durchführte (nicht über 'Like Beitrag XY und nimm an der Verlosung teil' - Gewinnspiele)

Ich meine, wenn FB es gestattet, dass über extra Apps inkl der Hinweise, dass FB in keiner Weise zur Haftung gewzungen werden kann, wer soll denn dann rummeckern?

Wichtig ist ja eigentlich nur, dass der Veranstalter über Datenschutz- und Nutzerbestimmungen rechtlich abgesichert ist und diese offen zugänglich in der App macht, odeR?
 
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