Gewerbeanmeldung zur Designerstellung uvm.

nippo

Aktives Mitglied
Hallo,

ich möchte gerne neben meiner Ausbildung ein Gewerbe anmelden, da das Geld nicht ausreicht und ich das nicht nur
kurz nebenbei machen will.

Also ab zur Gewerbeanmeldung.
Folgende Fragen beschäftigen mich:

- Was für Kosten kommen auf mich zu? (Die Anmeldung kostet um die 25 Euro oder?)
- Was "genau" kann ich machen? Kann ich Rechnungen ausstellen?
- Wie sieht es mit den Steuern aus?
- Muss ich bis 400€ Umsatz überhaupt ein Gewerbe anmelden?
- Wie sieht es mit der Buchhaltung aus?

Das sind so ein paar Fragen die mich im Moment beschäftigen.
Hoffe auf ein paar nette Antworten.

gruß
 
Zuerst musst du deinen Arbeitgeber fragen, ob er überhaupt damit einverstanden ist.
Dann meldest du dir einen Gewerbeschein an und gehst danach zu einem Steuerberater, der wird dir alles weitere erklären und für dich die Buchführung machen.
Kostet bei so einer kleinen, überschaubaren Einzelfirma meistens nicht mehr als 50 Eur im Monat.
Achja, natürlich musst du ein Gewerbe anmelden, ansonsten arbeitest du schwarz.
 
Mein Chef wird schon nichts dagegen haben.
Kommen sonstige kosten auf als die 50 Euro monatlich für den Buchhalter?
Wie genau sieht es mit den Steuern aus?
Was würde im Endeffekt für mich rausspringen bei sagen wir mal einem Umsatz von 400 Euro montalich?
Damit meine ich die ganzen Abzüge unter anderem der Buchhalter.

Sonst noch irgendwelche Tipps?
 
Ich nehme an, dass Du ein Gewerbe in der BRD betreiben willst. Falls ja:

Wenn Du das ganze eher im kleinen Stil betreiben willst, kannst Du die Buchhaltung durchaus auch selber schaffen.
Als Kleinunternehmer nach §19(1) USTG brauchst Du eigentlich zur jährlichen Einkommensteuererklärung lediglich noch eine Überschussrechnung dazufügen. (Gegenüberstellung der Einnahmen und der Kosten)
Du musst beim Finanzamt (nach der Gewerbeanmeldung) allerdings auch anmelden, dass Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. (In der Regel erhält man kurze Zeit nach der Gewerbeanmeldung automatisch entsprechende Formulare vom Finanzamt zugesendet)

Ein Beratungsgespräch mit einem Steuerberater ist jedoch dennoch empfehlenswert.

Gruss
Schwede
 
"Mein Chef wird schon nichts dagegen haben." ?
dass du dich da mal nicht täuscht. Lass dir die Duldung eine Nebenjob auf jeden Fall schriftlich bestätigen. Im schlimmsten Fall hat der Chef bei einer nicht einvernehmlichen Kündigung Bedarfsalzheimer und weiß nichts mehr von dieser Duldung. Und darus kann er die nen meterlangen Strick drehen... )Eigene Erfahrung!)
Gruß Ronny
 
Das ist ein Betrieb auf "Familien"-Basis
wink.gif

Es ist keine Agentur wie man diese normalerweise kennt.

Hab mich auch wirklich viel in das Thema eingelesen und soweit ist alles klar.
Aber eine Frage hätte ich noch und zwar den Firmennamen.
Wie wir wissen sind ja einige Namen geschützt.
Hat da jemand ein Verzeichniss zur Hand wo man nachschauen kann ob der Name schon belegt ist?

gruß
 
Okay danke für den Link.
Ist aufjedenfall ein guter Beitrag.

Noch was haette ich aber auch noch.
Man hört und liest ja immer wieder, dass Person XY abgemahnt wurde, weil es dem Logo der Firma XY ähnelt.
Hast du denn vielleicht auch da noch ein paar Ratschläge?

gruß
 
Generell sollte man bei Einzelfirmen und GBRs auf Phantasiebezeichnungen verzichten. Hat sich zwar eingebürgert, ist rechtlich jedoch überhaupt nicht legitemiert.
 
Nun ja was schlägst du denn aber vor?
Man braucht halt ein "Wiedererkennungs"-Namen und das bekommt man mit handelsüblichen Wörtern schwer hin.
Oder ich hab es falsch verstanden - "your smart design" würde das der Regel gerecht werden oder gilt das auch schon als Phantasiebezeichnung?

gruß
 
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