Gewerbe nötig bei minimalen Einnahmen?

kosten

Mitglied
Hallo zusammen,

ist es in D wirklich nötig ein Gewerbe anzumelden, falls man minimale Einnahmen durch Werbung erzielt ?

Beispiel : Man besitzt eine Webseite mit einem Forum und lässt Layer-ads laufen. Man verdient damit sagen wir mal 4-5€ im Monat.
Das deckt gerade mal die Webhosting kosten, verdient also nichts damit.
Ist es z.b. möglich in seiner normalen Lohnsteuererklärung dies einfach als Sondereinnahmen zu deklarieren ?
 
Ja, ist es. Es geht nicht um den Betrag sondern um die Gewinnabsicht.
Zwei Grundlagen efordern ein Gewerbe:
1. Gewinnabsicht
2. regelmaessigkeit

das heisst wenn du deine taetigkeit regelmaessig und mit gewinnabsicht durchfuerhst brauchsd du ein gewerbe
 
Habe auch mal dazu ne Frage... Wie hoch sind die Steuern bei einen gewinn von ca. 1000€ und einen Umsatz unter den Grundfreibetrag der Einkommenssteuer von 7,664 Euro... alles im Jahr... meines wissens kommen auf einen keine kosten zu... ist das richtig? ausser ev. abführung/verrechnung der ust..
huh.gif
 
QUOTE ausser ev. abführung/verrechnung der ust


Umsatzsteuer bei 1000Euro im Jahr?


CODE Alle Kleinunternehmer, deren Umsatz im Vorjahr unter 17.500 € lag und im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht überschreiten wird, sind nach § 19 Abs. 1 UStG automatisch von der Umsatzsteuer befreit.

 
Umsatz z.b. 7000€ Jahr
Gewinn ca. 1000€ im Jahr...also zahle bei den Beträgen keine Steuer kein gar nix?
dry.gif
 
naja... du musst es mal von der Ausgabenseite sehen. Wenn ich das richtig versteh kommst du nur auf 1000 Euro Einkommen. Und da du vom "Grundfreibetrag der Einkommenssteuer" redest, sind die 1000 Euro dann dein einziges Einkommen, hast also auch keine Anstellung bei einem Arbeitgeber. Daher musst du alle möglichen kosten selbst tragen, also auch zB. die komplette Krankenversicherung, die alleine shon über den 1000 Euro im Jahr liegt.
 
Mm stimmt.. war nur mal ne rechenbeispiel.. ab wann das Finanzamt sagt, du musst jetzt zahlen.. Man hat ja so Geschichten gehört, das das Finanzamt einige in die Pleite getrieben hat... weil die Geld sehen wollten...
ohmy.gif
 
Das Zitat

QUOTE (Maik @ Fr 23.05.2008, 09:11)Umsatzsteuer bei 1000Euro im Jahr?


CODE Alle Kleinunternehmer, deren Umsatz im Vorjahr unter 17.500 € lag und im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht überschreiten wird, sind nach § 19 Abs. 1 UStG automatisch von der Umsatzsteuer befreit.



ist in dieser Form falsch. Denn


QUOTE 2) 1Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet.


Quelle: http://www.bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__19.html

Dann mag sein Umsatz unter 17.500 sein oder er macht sogar Verlust - und führt trotzdem Umsatzsteuer ab bzw. erhält die gezahlte Vorsteuer zurückerstattet.

Langfristig sollte das Unternehmen allerdings Gewinn machen. Wenn das nur Verlust macht, dann gilt das irgendwann als Liebhaberei - nicht mehr als gewerbliche Tätigkeit.


QUOTE (kosten @ Do 22.05.2008, 22:13)Man besitzt eine Webseite mit einem Forum und lässt Layer-ads laufen. Man verdient damit sagen wir mal 4-5€ im Monat.
Das deckt gerade mal die Webhosting kosten, verdient also nichts damit.?


Wenn Du deinen Aufwand abziehen willst, dann ist das eine gewerbliche Tätigkeit.

PS: Millionen von Leuten betreiben Dinge als Hobby, haben dafür Aufwand und keinen Ertrag. Bloß die Webmaster wollen überall wegen ein paar Euro auf ihr Hobby ein bißchen Werbung draufpappen - und wundern sich dann, daß sie dafür ein Gewerbe brauchen. Macht es eben als Hobby, keine Einnahmen, nur Aufwand (wie bei jedem Hobby), dann müßt Ihr euch auch nicht um diese Dinge kümmern.
 
QUOTE (Maik @ Fr 23.05.2008, 10:33) naja... du musst es mal von der Ausgabenseite sehen. Wenn ich das richtig versteh kommst du nur auf 1000 Euro Einkommen. Und da du vom "Grundfreibetrag der Einkommenssteuer" redest, sind die 1000 Euro dann dein einziges Einkommen, hast also auch keine Anstellung bei einem Arbeitgeber. Daher musst du alle möglichen kosten selbst tragen, also auch zB. die komplette Krankenversicherung, die alleine shon über den 1000 Euro im Jahr liegt.

Man beachte dass die Werbung viele Risiken birgt, man achte gerade auf das Thema Contaxe, das gerde durch das Internet kusiert.
 
QUOTE (Fussel2236 @ Fr 23.05.2008, 09:46) Mm stimmt.. war nur mal ne rechenbeispiel.. ab wann das Finanzamt sagt, du musst jetzt zahlen.. Man hat ja so Geschichten gehört, das das Finanzamt einige in die Pleite getrieben hat... weil die Geld sehen wollten...
ohmy.gif


Aber doch nur irgendwelche Dummköpfe, die den ganzen Gewinn verjubelt hatten.

https://www.abgabenrechner.de/
 
SirHuckleberry
QUOTE Man kann zusätzliche Einnahmen einfach in der Steuererklärung angeben.


Sancheck

QUOTE
Ja, ist es. Es geht nicht um den Betrag sondern um die Gewinnabsicht.
Zwei Grundlagen efordern ein Gewerbe:
1. Gewinnabsicht
2. regelmaessigkeit

das heisst wenn du deine taetigkeit regelmaessig und mit gewinnabsicht durchfuerhst brauchsd du ein gewerbe


Das ist jetzt mal interessant. Eine Frage 2 unterschiedliche Antworten.
biggrin.gif

@SirHuckleberry
Wie kommst du darauf das man diese Einnahmen einfach in der Steuererklärung angeben kann, machst du dies auch selber ?

@Sancheck
Nun ich habe keine Gewinnabsicht, ich will damit ja nur meine Kosten decken.
Regelmässige Kosten, regelmässige Deckung dieser.

Falls meine Seite mal ein durchschlagender Erfolg werden sollte, man weiß ja nie. Könnte man doch später noch ein Gewerbe anmelden.
Erstmal muss man doch schauen was bringt diese Seite überhaupt ein.
 
QUOTE (kosten @ Fr 23.05.2008, 13:18)Das ist jetzt mal interessant. Eine Frage 2 unterschiedliche Antworten.
biggrin.gif


Nein, das sind zwei verschiedene Fragen.

Variante 1: Du erzielst gewisse zusätzliche Einnahmen in geringer Höhe, versteuerst diese zusätzlich (das mag, wie @SirHuckleberry geschrieben hat, per einfacher Deklaration geschehen, ich weiß das nicht, weil das eine Angestelltentätigkeit voraussetzt, die ich schon lange nicht mehr habe) und verwendest - nach der Versteuerung - diese, um deine Serverkosten zu bezahlen.

Bsp.: 120 Euro Jahreseinnahmen durch Werbung, durch die Steuer werden 110 draus, Du hast Jahreskosten von 60 Euro für Server / Domains, dein internes Ergebnis: 50 Euro. Das Finanzamt interessiert sich nicht für die Höhe deiner Serverkosten.

Variante 2: Du betreibst ein Gewerbe, meldest dafür ein Gewerbe an. Das Gewerbe hat 120 Euro Einnahmen, 60 Euro Ausgaben, macht einen Umsatz von 120 Euro und einen Gewinn von 60 Euro. Der Umsatz liegt unter 17.500, also kannst Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, stellst keine MwSt in Rechnung und bist nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Der Gewinn wird per Anlage GSE mitgeteilt, eventuell mußt Du Einzelbelege (für die Serverkosten) nachreichen, das Finanzamt versteuert dir dein anderes Einkommen plus 60 Euro (nicht 120, wie oben).

Variante 3: Du betreibst ein Gewerbe (das Du langfristig hochziehen willst), hast im ersten Jahr 119 Euro Umsatz, 11.900 Euro Ausgaben, optierst freiwillig zur Umsatzsteuer, das FA will eventuell Belege für die Ausgaben, Du erhälst im ersten Jahr eine Vorsteuer-Rückerstattung von 1900 - 19 = 1881 Euro. Irgendwann sollte dieses Unternehmen dann aber mal Gewinn machen.

Wenn Du die Kosten direkt abziehen willst, dann ist ein Gewerbe fällig. Wenn Du die Kosten zunächst intern, aus bereits versteuertem Einkommen, begleichst, ist (bei hinreichend geringen Beträgen) meines Wissens nach zunächst kein Gewerbe notwendig.
 
QUOTE (jAuer @ Fr 23.05.2008, 09:50) ist in dieser Form falsch. Denn


QUOTE 2) 1Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet.


ist mir schon klar, aber wer macht das ?

Bei deinen Varianten steig ich auch nicht ganz durch. Wenn man unter dem Freibetrag der Einkommensteuer ist dann "verdient" man bei 120 Euro Einnahmen (inkl Mwst) und 60 Euro Ausgaben(inkl. Mwst) exakt 60 Euro bei Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung und auch ohne Gewerbe

Bei Gewerbe mit freiwilligen Verzicht auf Kleinunternehmerregelung bekommt man von den 120 Euro (inkl. Mwst) nur noch ~101 Euro, der Server für 60 Euro (inkl. Mwst) ist ein unverzichtbarer Teil des Gewerbes der vollständig dafür verwendet wird und ist komplett absetzbar. Also bekommste ~10 Euro vom Finanzamt zurück. Macht unterm Strich 51 Euro für dich...

EDIT: Argh... ich rechne immernoch mit 16%
 
QUOTE (Maik @ Fr 23.05.2008, 14:29)ist mir schon klar, aber wer macht das ?


Dafür gibt es viele Gründe: Vorsteuerrückerstattung, die Tätigkeit wird hauptberuflich ausgeführt und ist langfristig geplant. Bei Personen, die keine USt ausweisen, stellt sich naturgemäß eher die Frage, ob die längerfristig am Markt bleiben. Für bestimmte Angebote wäre so etwas tödlich.


QUOTE (Maik @ Fr 23.05.2008, 14:29)Wenn man unter dem Freibetrag der Einkommensteuer ist dann "verdient" man bei 120 Euro Einnahmen (inkl Mwst) und 60 Euro Ausgaben(inkl. Mwst) exakt 60 Euro bei Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung und auch ohne Gewerbe


Im Eröffnungsbeitrag war die Rede davon, das an eine normale Lohnsteuererklärung dranzuhängen. Wenn der persönliche Spitzensteuersatz bsp. 25 % beträgt, dann gehen von den 120 € 30 € plus 60 € Serverkosten ab - interner Gewinn = 30 €. Bei einer Gewerbeanmeldung werden nur 60 € versteuert, bleiben 45 € Gewinn übrig. Bei Einnahmen 120 €, Ausgaben 60 € und einem persönlichen Spitzensteuersatz von 25 % lohnt sich die Gewerbeanmeldung.


QUOTE (Maik @ Fr 23.05.2008, 14:29)Bei Gewerbe mit freiwilligen Verzicht auf Kleinunternehmerregelung bekommt man von den 120 Euro (inkl. Mwst) nur noch ~101 Euro, der Server für 60 Euro (inkl. Mwst) ist ein unverzichtbarer Teil des Gewerbes der vollständig dafür verwendet wird und ist komplett absetzbar. Also bekommste ~10 Euro vom Finanzamt zurück. Macht unterm Strich 51 Euro für dich...


Für nebenberufliche Tätigkeiten ohne große Anlaufverluste dürfte sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung nicht lohnen. Möglich ist er natürlich trotzdem, es gibt keine 'automatische Befreiung'. Es hängt von den Zukunftsplänen ab.
 
QUOTE (jAuer @ Fr 23.05.2008, 16:03) ...Im Eröffnungsbeitrag...

Achso, dachte es ging immernoch um das andere
rolleyes.gif
 
Um zur Ausgangsfrage zurück zu kommen.

Unter Umständen ist es "günstiger" ein Gewerbe anzumelden da mehr vom Gewinn übrig bleibt.
Gehen wir mal davon aus es handelt sich um ein Angestellten Verhältniss, derjenige verdient mit Werbung auf seiner Seite Geld.
Wie hoch dürfte dieser Betrag denn max. sein ? Also ab wann kommt man um eine Gewerbeanmeldung nicht mehr herum.
 
QUOTE (kosten @ Sa 24.05.2008, 15:56)Wie hoch dürfte dieser Betrag denn max. sein ? Also ab wann kommt man um eine Gewerbeanmeldung nicht mehr herum.

Hat dir doch schon oben @Sancheck beantwortet.

Du machst etwas regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht, also ist das ein Gewerbe. Insofern stellen sich keine Fragen.

Den Rest entscheidet dein Finanzamt. Und wenn Du im ersten Jahr zusätzlich 100 Euro Gewinn einträgst, dann kann es sein, daß dein FA das durchwinkt (und im zweiten, dritten, vierten Jahr analog verfährt) - oder dir schreibt, daß Du ab nun das bitte als Gewerbe anmelden mögest.

Alle Aussagen von hier sind dann irrelevant. Und das Risiko, auf eine Gewerbeanmeldung zu verzichten und im ersten Jahr so hohe Einnahmen zu haben, daß dir dein Finanzamt sofort (und zu Recht) Ärger macht, das trägst ohnehin Du.

Da Du Steuern zahlst, verstehe ich deine Argumentation ohnehin nicht. In diesem Fall ist eine Gewerbeanmeldung günstiger, weil Du nicht die Einnahmen, sondern nur den Gewinn versteuern mußt. Und Gewinn dürftest Du ja kaum machen.
 
Danke für die schöne Zusammenfassung.
Es gibt für mich mehrere Gründe warum ich kein Gewerbe (besonders für minimale Einnahmen) anmelden möchte.
Ich denke aber ich weiß jetzt Dank diesem Thread wie ich weiter Verfahren werde.
 
Zurück
Oben