Garantie DVD / CD

retok

Angesehenes Mitglied
Ich hab mich neulich gefragt, ob DVDs oder CDs eine eigentliche (und gesetzlich vorgeschriebene) Garantie haben, also so wie ein TV oder Computer. Oder gelten diese als Verbrauchsgegenstand, weiss das jemand?
 
Also in DE gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Garantien, nur Gewährleistungen, und das ist prinzipiell etwas komplett anders.
 
Ok, ich mach doch einfach ein Beispiel: Ich kaufe eine DVD und nach 8 Monaten lässt sie sich nur noch bis zur Hälfte abspielen, dann friert das Bild ein. Gleiches Verhalten auf 5 verschiedenen Playern, also eindeutig Scheibe kaputt.

Mal unabgängig davon, ob das jetzt Gewährleistung, Garantie oder sonst der Geier wie heisst, muss er mir von gesetzes wegen die DVD ersetzen?

Land soweit egal, mich würds für DE, CH und AT interessieren, wobei DE und AT wohl gleich wären.
 
Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt.

In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung


Da steht doch schon das wichtigste. Nach 8 Monaten wird es wohl schwierig für dich zu beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an vorhanden war. Wenn die DVD am Anfang ging und jetzt nicht mehr, dann ist es Pech. Was anderes wäre es, wenn du 2 Jahren Funktions-Garantie hast. Dann kannst du dich auch nach 8 Monaten beschweren, dass die DVD nicht mehr funktioniert.
 
Danke Rainer. Das würde also heissen, zumindest in DE, dass eine DVD nur ersetzt werden muss, wenn sie defekt geliefert wurde. Man also in Wirklichkeit vielleicht maximal ein paar Wochen nach Kauf einen Mangel an einer DVD beanstanden kann.

Und wenn ich das ebenfalls richtig verstehe, ist das Gewähren einer Garantie (resp. Funktionsgarantie) eine freiwillige Sache. Mit anderen Worten mir niemand versprechen wird, dass meine DVD die nächsten 10 Jahre einwandfrei abspielen wird.

Sehe ich das so richtig?
 
QUOTE (retok @ Mo 24.05.2010, 22:16)[...] Sehe ich das so richtig?

Jepp. Kann ja auch keiner Nachvollziehen, was Du mit der DVD gemacht hast.

Haste denn schon ein Firmwareupgrade versucht? Natürlich auf die Gefahr, dass das Gerät nicht mehr funktioniert, wenn es Falsch gemacht wird, oder etwas schief geht.
 
QUOTE (Sascha Ahlers @ Di 25.05.2010, 00:21)
QUOTE (retok @ Mo 24.05.2010, 22:16)[...] Sehe ich das so richtig?

Jepp. Kann ja auch keiner Nachvollziehen, was Du mit der DVD gemacht hast.


Absolut. Doch ich versuche noch den Unterschied zum Beispiel zu einem Radio zu finden. Wenn ich die Gesetze richtig verstehe, so *muss* ein Verkäufer ein Radio reparieren, wenn es kaputt geht (sofern dem Käufer nicht eindeutig eine Schuld nachgewiesen werden kann). Eine DVD aber nicht. Weshalb? Wo ist das Unterscheidungsmerkmal in der Sache?
 
Lesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie


In meiner Berufsschulzeit hatte ich so'n paar Stichpunkte dazu bekommen, ich glaube, die waren ungefähr wie folgt:

Gewährleistung (DE):
  • Gesetzlich verpflichtend für Sachgüter
  • Betriff Herstellungfehler (gewöhnlicher Verschleiß ausgenommen)
  • Dauer: 2 Jahre ausgehend vom Kaufdatum
  • Beweislast in den ersten 6 Monaten bei Verkäufer/Hersteller
  • Beweislast in den letzten 1,5 Jahren bei Käufer
  • Hersteller - Endkunden
Garantie (DE):
  • Kann gegeben werden, keine Verpflichtung
  • Wird es jedoch gegeben, ist sie verpflichtend
  • Keine vorgeschriebene Dauer, es dürfen jedoch eine Dauer von (afaik) 30 Jahren nicht überschritten werden
  • Wird meistens durch Garantiebestimmungen geregelt, was genau da hinzuzählt und in wie weit
 
Danke Sascha... ich habe die Texte schon gelesen. Um meine Frage kaputte DVD vs. kaputtes Radio zu beantworten muss ich daraus schliessen, dass ein kaputtes Radio nach 8 Monaten auch nicht mehr repariert werden muss, wenn ich als Käufer nicht nachweisen kann, dass bereits beim Kauf ein Mangel vorlag. Ausnahme: Der Verkäufer hat explizit ein Garantieversprechen abgegeben.

 
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