Frage zu Internetrecht

anzkost

Aktives Mitglied
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage bzgl. der Idee eines Portal, in dem Webseiten gereviewed werden, ähnlich diesem hier:
http://www.greatwebsiteguide.com/

Ich möchte also eine Seite erstellen, in der ich andere Webseiten vorstellen und nach meiner eigenen Meinung bewerte. Für jede bewertete Seite soll ein Screenshot erstellt werden und eben ein Text mit der Bewertung/Meinung bzgl. Inhalt, Technik, Layout, Design etc.

Ist so etwas in Deutschland rechtlich bedenklich? Kann man dafür bestraft werden oder ist es generell erlaubt seine Meinung in dieser Form zu veröffentlichen?

Bitte antwortet nur wenn Ihr Euch wirklich damit auskennt, danke.
 
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