Frage zu Abschreibung

Tifflor

Angesehenes Mitglied
Hallo zusammen,

habe kein passenderes Unterforum gefunden daher hier meine Frage ;-)

Das letzte Jahr brauchte ich nur eine normale EÜR zu machen (Einnahme / Uberschuss Rechnung) d.h. einfach auf der einen Seite Einnahmen, auf der anderen Seite ausgaben, Strich drunter fertig (vereinfacht gesagt)

Immerhin habe ich das ganze schon mit einer Software gemacht die es mir ermoeglicht verschiedene Konten zu buchen (Warenkauf, Porto, Verbrauchsmaterial etc pp)

Jetzt frage ich mich wie hier eine Abschreibung funktioniert (bisher hatte ich den Fall noch nicht)
Konkret habe ich mir im September 06 ein Notebook gekauft welches ausschliesslich fuer das Gewerbe dient.

Das Prinzip einer Abschreibung habe ich verstanden. Den Wert des Notebooks darf ich 3 Jahre lang abschreiben also Wert / 3 und das dann geltend machen.

Aber WIE und WO mache ich das geltend ? Grade in Bezug auf eine einfache EÜR ? Muss ich das auf ein extra Konto buchen (z.b. Abschreibungen) oder kommt das auf das normale Konto z.b. Büromaterial und lediglich in den Verwendungszweck kommt "Abschreibung Notebook? Zu wann muss ich die jeweilige Buchung vornehmen ? Und wie verhaelt es sich mit der MWST des Notebooks ? DIe kann ich ja normalerweise auch bei Kauf geltend machen, muss ich die jetzt auch durch 3 teilen oder kann ich die in 06 komplett geltend machen und die Abschreibung gilt nur für den Netto Wert?
In der Umsatzsteuererklaerung hat die Abschreibung an sich dann ja auch garnix zu suchen sondern nur in der Gewinn / Verlusterklaerung am Ende des Jahres oder ?


Ich hoffe meine Frage ist verstaendlich ausgedrueckt ;-)

Danke im Vorraus

Gruss
 
Hallo Tifflor,

Abschreiben ist gut und reduziert deinen Gewinn (falls vorhanden) vor den Steuern
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Da ich nicht direkt in der Buchhaltung tätig bin, kann ich mich nur schwach an meine Schulzeit erinnern. Dort haben wir für die Abschreibungen ein eigenes Konto auf der Ausgaben-Seite verwendet.

Du verwendest ja eine Software, unterstützt diese keine automatische Berücksichtigung und Berechnung von Abschreibungen?


Gruß,
Ingo
 
soweit ich das verstanden habe kann der Werteverlust eines Notbooks quasi innerhalb von 3 Jahren den zu zahlenden Steuern gegengerechnet werden. Das Finanzamt sit also der Meinung das ein Notebook nach 3 Jahren kein Anlagevermögen mehr darstellt.

Gruß Ronny
 
ja danke, den sinn bzw die funktion einer abschreibung habe ich ja verstanden. meine frage zielt eher darauf WO ich diese abschreibung denn genau vollziehe bei einer EÜR
wenn ich eine ware EINkaufe dann buche ich die eingangsrechnung unter : wareneinkauf
und wenn ich die ware verkaufe buche ich das ganze als ausgangsrechnung unter : warenverkauf

aber wie buche ich eine abschreibung ? und wohin ? buche ich dann 1/3 vom notebook einmal im jahr auf das konto : Büromaterial und schreibe in den verwendungszweck "abschreibung notebook 1/3" oder aehnliches ?
und buche ich den netto oder den bruttowert ? denn eigentlich kann ich ja die mwst des notebooks direkt beim kauf geltend machen (fuer meine UsT erklaerung)

schreibt denn hier keine irgendwas ab ? ;-)

gruss
 
QUOTE
aber wie buche ich eine abschreibung ? und wohin ? buche ich dann 1/3 vom notebook einmal im jahr auf das konto : Büromaterial und schreibe in den verwendungszweck "abschreibung notebook 1/3" oder aehnliches ?



Es ist zwar kein Büromaterial, aber im Prinzip müsste das so stimmen.


QUOTE
und buche ich den netto oder den bruttowert ? denn eigentlich kann ich ja die mwst des notebooks direkt beim kauf geltend machen (fuer meine UsT erklaerung)



IMO Netto. Aber bevor ich Blödsinn erzähle, google doch lieber selber mal... da gibt es einige gute Quellen:
http://www.google.de/search?hl=de&q=Einnah...gle-Suche&meta=


QUOTE
schreibt denn hier keine irgendwas ab ? ;-)



Ganz ehrlich? ;-) ... dieser Abschreibungsquatsch ist mir ein Rätsel! Weil: das Geld ist weg!
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Die Ausgabe wurde getätigt - auf einmal am Stück und nicht jedes Jahr 1/3 oder 1/xtel. Mag ja sein, dass das bei grösseren Firmen interessante Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, aber für den Einzelunternehmer bei dem es am Jahresende letztendlich um die Höhe der Einkommenssteuer geht, ist das IMO ziemlich ungünstig.

Interessant dürfte vielleicht der Hinweis sein, dass die Abschreibung endet (also 100% bzw. der Rest), sobald die Anschaffung z.b. durch einen _"Defekt"_ nicht mehr genutzt werden kann. Nutzungsdauer beendet = vollständige Abschreibung.
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Also pass auf, dass das Notebook immer gut verstaut und nicht mal versehentlich durch's Treppenhaus purzelt... gefährlich sind auch Getränkebehältnisse in unmittelbarer Nähe des Gerätes. Da kann schnell mal was passieren...
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So ich möchte hier mal ein wenig Aufklären. Da ich Rechnungswesen in der Schule hab und dort recht fit bin, gibts mal eine kleine Einführungsstunde
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Es gibt 2 verschiedne Arten der Abschreibung, direkte und indirekte (ist mit dem Konto Wertberichtigung, ist aber nicht geeignet, eher für die doppelte Buchhaltung).

Ausgangslage:
Man hat das Konto IT Anlagen (Mobilien) dort siehst du den Wert deiner IT Einrichtung / Maschinen / etc.

Dann gibt es ein Aufwandskonto, Abschreibungen.

Nun kannst du pro Jahr/Quartal eine Summe abschreiben, dabei wird das Konto IT Anlagen kleiner, da der Wert deines Notebooks abnimmt (logisch, oder?), der Aufwand hingegen wird grösser (dazu gleich eine Erklärung). Somit buchst du folgendes:
Abschreibungen an IT Anlagen mit dem dazugehörigen Betrag (in deinem Fall 1/3 des Notebooks)

Sinn und Zweck einer solchen Abschreibung ist es, den Aufwand gleichmässig zu verteilen, den Wert der IT Anlagen richtig zu beurteilen und Steuertechnisch gibt es da auch noch Tipps und Tricks dazu.

Wenn du nun nach 3 Jahren schaust, ist im Konto IT Anlagen dein Notebook nicht mehr vorhanden und du hast den Betrag sauber über 3 Jahre verteilt "bezahlt". Dies stimmt natürlich in Wirklichkeit nicht, wie Mar-T schon sagte. Ich muss das Ding ja am Anfang zahlen, aber auf dem Papier ists dann halt anders gelöst.

PS:
Anschaffungswert = Einkaufspreis + Bezugskosten + Montagekosten
Ich kene mich nicht direkt mit der EÜR aus, da ich immer mit einer doppelten Buchhaltung buche, was für mich einfacher ist. Aber Grundprinzip sollte überall das selbe sein.
 
danke soweit schonmal fuer die ausfuehrliche erklaerung

ich schaue heute abend mal was meine software dazu hergibt ;-)

 
hier stehts eigentlich genau drin was die USt und MWSt angeht (netto bzw Mwst wird direkt voll geltend gemacht)
fuers erste jahr werden in diesem beispiel 314,46 euro fuer die abschreibung angegeben.
Nur wo finde ich diese Summe jetzt unter "ausgaben" wieder ? Gehoert die da nicht eigentlich rein um nachher meinen gewinn zu schmaelern ? (eÜr ist ja "einnahmen "minus" ausgaben"

danke und gruss



edit: habe es selber gefunden: es taucht nachher nur in der uebersicht bzw Endabrechnung unter : Überschuss auf

vielen Dank ich denke das hat mir sehr weitergeholfen wie ich jetzt vorzugehen habe ;-)

 
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