Eventuelle Copyright-Verletzung

pippolino

Angesehenes Mitglied
Hallo

Inwiefern haftet ein Webhoster, wenn auf dem Server MP3 Dateien sind, die gegen ein Copyright verletzen (oder gegen Urheberrech)?
Es handelt sich hier nicht um irgendwelche bekannten Songs, sondern um irgend einen unbekannten Musiker. Es ist also für den Webhoster nicht wirklich erkennbar, ob es sich um einen Verstoss gegen ein Copyright handelt.

Jemand hat uns kontaktiert und uns gebeten, die Adresse des Webhosting-Kunden bekannt zu geben, da auf der Webseite seine Songs drauf seien und dass dieser das Urheberrecht verletze.

Meines erachtens sollte der Weboster nicht belangt werden können, insbesondere weil für ihn nicht klar (nach bestem Wissen und Gewissen) ersichtlich ist, ob es sich um ein Verstoss gegen das Urheberrecht handelt. Auch darf der Webhoster die Adresse des Kunden wegen des Datenschutzgesetzes sicherlich nicht ohne Richterliche Verfügung heraus geben.

Wie sieht ihr diesen Fall?

Grüsse

Philipp
 
Du mußt einer Privatperson oder eine Firma überhaupt gar keine Daten rausrücken.
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Erstmal würde ich die Sache genauer prüfen, ggf. dann die Datei löschen. Sollten Schadesersatzforderungen eintreten, wobei ich davon nicht ausgehen würde, wenn es ein unbekannter Künstler ist, wo kein großes Label dahintersteht, soltest du im Falle des Falles dich an einen Anwalt in dem Bereich wenden.

Jedoch würde ich den entsprechende User erstmal darauf ansprechen, ggf. die Datei löschen und vielleicht überlegen, ob man nicht die Möglichkeit in Anspruch nimmt in Zukunft die AGB so zu ändern, dass sowas ausgeschlossen ist. Oder nur, so machen wir es, dass mp3-dateien nur bis 500kb größe hochgeladen werden dürfen.
 
Hallo,

Wir machen es bei einer Meldung immer so.

a) Wenn es wirklich klar ist und sich der Lizenzinhaber beschwert (meist dessen Anwalt), Mail an den Kunden oder direkte Löschung der Daten, gegebenenfalls fristlose Kündigung (z.B: Wiederholungsfall).

b) Sofern es nicht klar ist, wird der Kunde angewiesen sich darum zu kümmern (Kontaktaufnahme mit dem Beschwerdeführer).

In der Regel sind solche Beschwerden ziemlich eindeutig und bei uns in den AGB geregelt (verbotene Inhalte), deshalb ist Punkt a) die Regel und Punkt b) noch nie vorgekommen. Kundendaten werden nur bei schriftlicher Anforderung eines Gericht / einer Behörde herausgegeben (Datenschutz).

Gruss Marc

PS: Zur Haftung.. bei uns gibt es sofern wir verurteilt werden (war bis heute noch nicht vorgekommen), einen Vertrag mit dem Kunden, dass dieser für die Kosten aufkommen muss und uns zusätzlich eine Vertragsstrafe in der Höhe von 10000¤ schuldet (seit wir diese Vertragsstrafe haben, ist der Missbrauch unserer Server deutlich zurückgegangen, da diese Summe doch einige "Betrüger" abschreckt).
 
Herzlichen Dank für das Feedback

In der AGB steht, dass der Kunde ausschliesslich für den Inhalt und seine Taten haftet. :)

Ich denke, dass nur mit einer richterlichen Verfügung wirklich die Kundendaten an Dritten herausgegeben werden dürfen.

Wird auf der Webseite eines Kunden Inhalte publiziert, die nicht eindeutig identifizierbar ein Gesetzesartikel oder eine Rechtssprechung verletzen, dann kann der Webhoster nur auf richterliche Verfügung die Webseite deaktivieren und bei einem Unterlassen haftbar gemacht werden.

Grüsse und Danke
 
Bitte achte auch darauf dass die Rechtslage in D und CH anders sein kann.

Sicherlich hilfreich, wäre ein Beweis seitens des "Jemands" der Euch kontaktiert hat, dass er die Rechte besitzt.
Ansonsten soll sich halt der Rechteinhaber melden.
Unbeteiligte Dritte können in der Regel nicht einfach intervenieren.
 
QUOTE Bitte achte auch darauf dass die Rechtslage in D und CH anders sein kann.


ja, das ist mir bewusst. Danke.
 
wer ist denn inhaber der domain ? findet der künstler den namen des veröffentlichers denn nicht selbst raus ?

PS: wenn das zeug auf deiner subdomain laufen würde, dann must dich vor mitstörerhaftung in acht nehmen. (meine meinung)

ric
onlinemusik.ch
 
Salve

Ich würde als Variante anbieten, die Anfrage an den Kunden weiterzuleiten. Dann hast Du Deinen guten Willen deutlich signalisiert. Die Daten darfst Du an Dritte nicht weitergeben, da Du dem Datenschutzgesetz unterliegst.

Mitstörerhaftung gibt es in D, nicht in der CH.


Gruss
Christian
 
QUOTE (ms @ Do 29.3.2007, 14:23)a) Wenn es wirklich klar ist und sich der Lizenzinhaber beschwert (meist dessen Anwalt), Mail an den Kunden oder direkte Löschung der Daten, gegebenenfalls fristlose Kündigung (z.B: Wiederholungsfall).

Puh - mit der 'direkten Löschung' der Daten wäre ich vorsichtig.

Ich kann mir durchaus Fälle vorstellen, wo gänzlich unklar ist, ob nicht der Beschwerdeführer dem Kunden eines auswischen will. In solchen Fällen würde ein Löschen der Kundendateien die Möglichkeit für Schadensersatzansprüche durch den Kunden nach sich ziehen. Deshalb immer 'Verschieben in einen geschützten Bereich' bis zur Klärung.

Ansonsten: Anfrage an den Kunden weiterleiten mit der Bitte um Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist.
 
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