Einnahmen-Überschuss-Rechnung

kekskruemel

Angesehenes Mitglied
Hallo,

ich habe nun für meine Internetseiten eine Gewerbeanmeldung getätigt!
Es läuft nun als Nebengewerbe neben dem Studium und der Hiwi Tätigkeiten.

Ich habe nun noch einmal ein paar Fragen bzgl. der Einnahmen Überschuss Rechnung:

1.) Google Adsense:

Meine Einnahmen sind derzeit lediglich aus Google Adsense. Wie weise ich diese Geldeinnahmen nach? Reicht da ein Ausdruck aus der Adsense Seite? Oder wie macht ihr dies?

2.) Andere Einnahmen:

Ich habe derzeit auch noch drei Angebote für Suchmaschinenoptimierung! Hierzu würde ich ja eine Rechnung wenn dann schreiben. Da ich auf die Umsatzsteuerdingens verzichtet habe darf ich dabei ja keine Mehrwertsteuer in die Rechnung einzeln ausweisen. Enthalten muss diese ja natürlich im Preis trotzdem sein, denn ich muss diese ja dann nach der Steuerabrechnung auch trotzdem an Vater Staat bezahlen oder?

Reicht hier auch als Nachweis die Rechnung an den Kunden oder muss ich den Eingang auf mein Konto nachweisen? (Ich habe bisher, da nur NEbenerwerb, kein eigenes Konto für das Gewerbe sondern alles läuft auch über mein Privatkonto)

Wie sieht das neben eigens gestellten Rechnungen wegen Dienstleistungen mit Einnahmen über Yahoo's oder anderer Adsense Konkurrenten aus? Da da ja teilweise (Google) schon die Mehrwertsteuer in der USA abgeführt wird?


Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe.


Einiges hatte ich mir auch schon angelesen, aber ´noch nicht ganz vollständig dahinter geblickt.
 
Das geht im Normalfall viel simpler:

Einnahmen teilst Du mit - ohne Beleg.
Für Ausgaben mußt Du die Belege aufbewahren und sie gegebenenfalls vorlegen.

QUOTE Enthalten muss diese ja natürlich im Preis trotzdem sein, denn ich muss diese ja dann nach der Steuerabrechnung auch trotzdem an Vater Staat bezahlen oder?


Wenn Du keine Umsatzsteuer ausweist, dann mußt Du auch keine abführen.

Sprich: Du kassierst 116.-, deine Einnahmen erhöhen sich um 116. Ich kassiere 116, 16 gehen sofort ab bzw. werden mit der Vorsteuer verrechnet, meine Einnahmen erhöhen sich um 100.

Praktisch ist es, die Einnahmen einfach auszudifferenzieren. So unterrichte ich regelmäßig an der FU Berlin, diese schickt dem Finanzamt eine Kontrollmitteilung (Hr.A hat im Jahr 2005 x Euro bekommen). Führe ich einen Einzelposten auf (FU-Lehrtätigkeiten: x Euro), dann ist alles durchsichtig.
 
Hallo

Ich bin kein Spezialist für Steuerrecht oder so, daher sind meine Äusserungen mit Vorsicht zu geniessen:

1) Ich bin der Auffassung, dass Einnahmen nicht nachgewiesen, sondern nur deklariert werden müssen

2) Nein, Du nimmst keine MWSt. ein, also führst Du auch keine ab. Dies ist besonders vorteilhaft für Service-Unternehmen, die nur ihren Service in Rechnung stellen, und keine MWSt. abführen müssen, solange sie unter dem Grenzwert bleiben.


Nur bei einer Prüfung musst Du imstande sein, die Einnahmen aufzustellen. Interessant für das Amt ist, dass Du nicht mehr eingenommen hast, als du angegeben hast. Das ist fast unmöglich zu beweisen, da Du ja eine Quelle völig verheimlichen könntest.
Also sind vor allem die Geldflüsse relevant, also Dein Bankkonto, falls alles darüber fliesst.
Die Belege für Ausgaben müssen aber immer vorhanden sein, da Du Ausgaben ja steuerlich abziehst.
Ich glaube nicht, dass eine Pflicht besteht, ein gesondertes Konto für das Gewerbe zu führen (da Du ja sowieso persönlich und unbegrenzt für Dein Gewerbe haftest).
 
Vielen Dank erst einmal für die Antworten!

Das hat mir schon einmal sehr geholfen und auch über weitere Informationen und Infos wäre ich immer dankbar.

Sich weiter in dem Bereich zu bilden kann ja nie falsch sein!
 
Achso doch noch eine Frage:

Als Ausgaben kann ich Büromaterial, TIntenpatronen, Serverkosten, Handy/Telefonrechnung (Hab ein extra Betriebshandy), DSL/ISDN Kosten ganz normal absetzen oder ist da etwas zu beachten? (außer natürlich der Nachweis per Rechnung)
 
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