QUOTE (PH @ Di 10.02.2009, 18:20) und welches Land nimmt denn bei dir die Steuerprüfung vor?
Ist das etwa das gleiche Land, wie das, das um 4,56 CHF MwSt. gebracht wird??
=> etwas Logik bitte, den Deutschen ist es schnurzpiep, was Du auf Deine Export-Pakete schreibst, und umgekehrt.
Bei der Aussage bezog ich mich um die Steuerprüfung beim Kunden, um deine patzige Frage zu beantworten, also das Empfängerland.
Und da du explizit angibst das man drauf achten soll das der Warenwert unter 65CHF bleiben soll kann man deine Aussage auch absolut auf Pakete mit höherem Wert beziehen. Und wenn es dann mal 1000CHF oder 5000CHF werden die mit unter 65CHF angegeben werden weil er ja hier gelesen hat das man das so macht glaube ich nicht das die schweizer Finanzbehörden da weiterhin so entspannt bleiben.
Und wenn du schon nach Logik verlangst dann bitte ich dich darum richtig zu lesen.
Ich habe in meinem Post eine reine Deffinitionsklarstellung gemacht, da ich solche Tips immer für gefährlich halte wenn die jemand dann, weil er es nicht besser weiss, auf Vorgänge mit andere Größenordnung anwendet.
Und diese Begriffsdefinition ist richtig, auch wenn es dir nicht passt wenn jemand auch die Gefahren deines Ratschlags aufzeigt.
Ich fände es toll wenn wir hier höflich bleiben, auch wenn man sich mal widerspricht.
Btw. diesen Fall betrieft das kaum aber auch die Deutschen interessiert es durchaus wie man seine Exportanmeldung durchführt. Allein schon unter dem Stichwort VuB-Prüfung. Sollte aber, wie gesagt, die wenigsten hier betreffen. Siehe dazu:
Warenausfuhr - Zoll.de Edit: Und auch hier kann es passieren - deklarier ich meine 1200,--€ - Software mit 5,--€ um dem Empfänger Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu sparen macht sich, wenn er das so übernimmt, nicht nur der Einführer strafbar sondern in dem Falle auch ich mich als Ausführer. Denn damit umgehe ich die Regelung das ich ab 1000,--€ eine schriftliche Ausfuhranmeldung machen muss und entziehe die Waren die ausgeführt werden damit der Zollprüfung bei der Ausfuhr.