DVD in die Schweiz verschicken, Zoll?

alex72

Angesehenes Mitglied
Hallo,

normalerweise biete ich in meinem Shop nur downloads an, habe aber einem
Kunden in der Schweiz ein paar Filme auf DVD erstellt. Diese DVD habe ich
ganz normal per Einschreiben verschickt!!!

Ist aber leider noch nicht beim Kunden angekommen (Absendedatum 05.02).

Kann das sein das die DVD beim Zoll gelandet ist?

Habe in der Eile vergessen, dass die Schweiz ja keine EU-Staat ist.

Was nun?

Oder kann das schon ein paar Tage dauern?
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Kann mir jemand helfen?
 
Hi Alex

Ja, das ist jetzt wahrscheinlich beim Zoll, kann bis zu 3 Wochen dauern, hab ich erst vor kurzem erlebt. Das Paket war eigentlich ein Weihnachtsgeschenk, kam aber erst Ende Januar an. Die Zollgebühren muss dann wohl der Empfänger zahlen. Hast Du denn einen Absender angegeben?
 
Ach was, echt
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Ja klar, ich habe meine Adresse angegeben.

Die Rechnung habe ich aber per email verschickt!!!

Die DVD war eigentlich neutral, da ich erst dabei bin ein Logo
und ein Cover für die DVDs zu erstellen.
 
so aus kopf:

für versand in die schweiz musst du doch beim aufgeben auf dem postamt den wert deklarieren. wenn du was selber erstellt hast, kann der wert ja schlecht "gemessen" werden. hättest du da nicht einfach einen genug kleinen wert (die höhe kenne ich jetzt im moment auch nicht gerade) angeben können und dann wär das gar nicht zur verzollung gekommen bzw. es wäre keine mwst darauf berechnet worden?
 
Hallo!

Wenn es Paket war, dann wird es ja nach Zollamt vorgelegt (10 CHF Vorlage-Gebühr). Basel ist z.B. obermühsam, da dort alles vorgelegt wird, was z.B. in Schaffhausen nicht immer der Fall ist.

Dann kommt der Zoll je nach Wahrenwert dazu. Sehen die keinen Preis, können sie teilweise sogar nach "Gewicht" abrechnen (ist mir mal mit Software geschehen).

Aber mal ehrlich: was Du beschreibst: "DVD", neutraler Umschlag, pi pa po... Ohne Prejudiz: aber was denkst Du Dir, wird sich der Zöllner dabei wohl überlegen?

Darf ich Dir und Deinem Kunden viel Glück wünschen? Also der Zöllner - wenn er gewissentlich vorgeht - wird bestimmt den Film anschauen
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Also eine Woche kann das schon dauern.

Übrigens: wenn etwas in einen Brief passt, dann verpack es in einem Couvert. Da sind sie eher weniger pingelig. Nein, das ist keine Anregung, wie der Zoll zu umgehen ist.
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Grüsse
 
Wie eine Woche dauert das? Gucken sich alle Zöllner den Film an?

@ Peter Schneider
Dann kommt der Zoll je nach Wahrenwert dazu. Sehen die keinen Preis, können sie teilweise sogar nach "Gewicht" abrechnen (ist mir mal mit Software geschehen).

Wie, was kann schon eine CD wiegen?

Die DVD war in so einer Luftpolsterversandtasche drin!!! In einer normalen
CD-Hülle.

Auf der DVD ist eh nichts schlimmes drauf (also Porno, erotik oder so).

Das war das Erste und letzte Mal. Verzichte halt drauf. Hätte nicht gedacht das
so ein Theater drum gemacht wird.

Ist halt passiert, was jetzt. Bezahle ich halt die MWSt wenn es sein muß. Ode können
die auf noch andere Ideen kommen. Habe nichts verbrochen und nicht illegeles verschickt.

 
gähn...

macht ihr viel zu umständlich.

der CH-Zoll erhebt nur MWSt auf solche sendungen.
Und wenn die erhobene CH-MWSt weniger als 5 CHF betragen würde, dann wird nicht verzollt und einfach durchgewunken.

also 5 CHF / 0.076 = ca. 65 CHF

wenn Ihr also zuseht, dass der Warenwert unter umgerechnet 65 CHF bleibt, kommt das Paket Zollfrei und ausserdem noch schneller an.
(Warenwert = das was man auf das Formular schreibt)


bei Amazon sehr praktisch!
 
Was soll der Stress nach gerademal 2 Arbeitstagen? Wenn es als "Paket" unterwegs ist, dann gehts gut eine Woche. Auch als Brief kanns 3-4 Tage gehen.

In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass der umgekehrte Weg viel lustiger ist. Beim DE Zoll wird so ziemlich alles beschlagnahmt, das sich auf einer Disc befindet und dort keine DE-Altersfreigabe aufgedruckt ist. Von Pacman über Open Office bis zu Rambo Sammelbox.
 
Halli Hallo

Der deutsche Zoll ist sowieso etwas nervöser. Als ich mal eine moderne Kappe trug, sah ich gleich wie eine Verbrecherin aus. Und dann griff ich verdächtig in meine Tasche, der Zöllner zuckte zusammen, schussbereit, während ich mein Taschentuch herausholte.
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Bei den Schweizer Zöllnern wurde dagegen jemand neben meiner Bank in Haft genommen, eingezwängt zwischen zwei Zöllnern; dann verhörten sie ihn, während ich es mir nicht verkneifen konnte, mit einem der jüngeren Zöllner zu flirten, war einfach zu komisch, das Ganze. gg
 
QUOTE (Lynn @ Di 10.02.2009, 11:27) Als ich mal eine moderne Kappe trug, sah ich gleich wie eine Verbrecherin aus.

Sicher das es die Kappe war? *frechgrins*




QUOTE (Warenwert = das was man auf das Formular schreibt)

Das ist nicht GANZ richtig.
Das was auf dem Formular steht ist der deklarierte Warenwert.
Wenn dann bei einer Steuerprüfung heraus kommt, das der merklich vom tatsächlichen / tatsächlich gezahlten Warenwert abweicht dann hat man auch schon den Tatbestand des Schmuggels erfüllt.

Ich weiss nicht wie das in der Schweiz gehandhabt wird aber hier in Deutschland ist das eine Straftat.


Das nur so ein bisschen Haarspalterei am Rande.
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QUOTE (TSc @ Di 10.02.2009, 13:33)
QUOTE (Lynn @ Di 10.02.2009, 11:27) Als ich mal eine moderne Kappe trug, sah ich gleich wie eine Verbrecherin aus.

Sicher das es die Kappe war? *frechgrins*




Na, könnte auch sein, dass mein Make-up mittlerweile in den Augenhöhlen hing und mir einen mysteriösen Blick verlieh, war auch schon sehr spät, wir allein und der Zöllner mir vollkommen ausgeliefert.
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QUOTE (TSc @ Di 10.02.2009, 14:33)

QUOTE (Warenwert = das was man auf das Formular schreibt)

Das ist nicht GANZ richtig.
Das was auf dem Formular steht ist der deklarierte Warenwert.
Wenn dann bei einer Steuerprüfung heraus kommt, das der merklich vom tatsächlichen / tatsächlich gezahlten Warenwert abweicht dann hat man auch schon den Tatbestand des Schmuggels erfüllt.


und welches Land nimmt denn bei dir die Steuerprüfung vor?

Ist das etwa das gleiche Land, wie das, das um 4,56 CHF MwSt. gebracht wird??

=> etwas Logik bitte, den Deutschen ist es schnurzpiep, was Du auf Deine Export-Pakete schreibst, und umgekehrt.
 
QUOTE (PH @ Di 10.02.2009, 18:20) und welches Land nimmt denn bei dir die Steuerprüfung vor?

Ist das etwa das gleiche Land, wie das, das um 4,56 CHF MwSt. gebracht wird??

=> etwas Logik bitte, den Deutschen ist es schnurzpiep, was Du auf Deine Export-Pakete schreibst, und umgekehrt.

Bei der Aussage bezog ich mich um die Steuerprüfung beim Kunden, um deine patzige Frage zu beantworten, also das Empfängerland.

Und da du explizit angibst das man drauf achten soll das der Warenwert unter 65CHF bleiben soll kann man deine Aussage auch absolut auf Pakete mit höherem Wert beziehen. Und wenn es dann mal 1000CHF oder 5000CHF werden die mit unter 65CHF angegeben werden weil er ja hier gelesen hat das man das so macht glaube ich nicht das die schweizer Finanzbehörden da weiterhin so entspannt bleiben.

Und wenn du schon nach Logik verlangst dann bitte ich dich darum richtig zu lesen.
Ich habe in meinem Post eine reine Deffinitionsklarstellung gemacht, da ich solche Tips immer für gefährlich halte wenn die jemand dann, weil er es nicht besser weiss, auf Vorgänge mit andere Größenordnung anwendet.
Und diese Begriffsdefinition ist richtig, auch wenn es dir nicht passt wenn jemand auch die Gefahren deines Ratschlags aufzeigt.

Ich fände es toll wenn wir hier höflich bleiben, auch wenn man sich mal widerspricht.


Btw. diesen Fall betrieft das kaum aber auch die Deutschen interessiert es durchaus wie man seine Exportanmeldung durchführt. Allein schon unter dem Stichwort VuB-Prüfung. Sollte aber, wie gesagt, die wenigsten hier betreffen. Siehe dazu: Warenausfuhr - Zoll.de Edit: Und auch hier kann es passieren - deklarier ich meine 1200,--€ - Software mit 5,--€ um dem Empfänger Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu sparen macht sich, wenn er das so übernimmt, nicht nur der Einführer strafbar sondern in dem Falle auch ich mich als Ausführer. Denn damit umgehe ich die Regelung das ich ab 1000,--€ eine schriftliche Ausfuhranmeldung machen muss und entziehe die Waren die ausgeführt werden damit der Zollprüfung bei der Ausfuhr.
 
natürlich hast Du Recht - ich entschuldige mich für meinen vorigen Beitrag.
Ich wusste nicht, dass es sich um extrem wertvolle Sendungen handelt von Tausenden Euros und mehr.

Bei kleinen Sendungen finde ich, dass man nicht um 4:00 Uhr morgens bei der roten Fussgängerampel stehen bleiben muss wenn kein Verkehr fährt.
 
Keine Ahnung wie wertvoll die Sendung von dem ist der auf der Suche nach Zollinfos den Thread hier findet.
Deshalb bin ich lieber vorsichtig.

Ansonsten kommt's halt immer drauf an ob der Polizist der dich dabei Nachts um 4:00 beobachtet leiden kann oder nicht.

Mir soll's gleich sein, muss jeder selber wissen. Aber für die Entscheidung sollte man dann auch die korrekten Info's haben.

 
Hab jetzt zum Geburtstag tatsächlich kein Geschenk mehr aus D bekommen, das sei zu kompliziert. Man werde sich was anderes einfallen lassen.
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QUOTE Hab jetzt zum Geburtstag tatsächlich kein Geschenk mehr aus D bekommen, das sei zu kompliziert. Man werde sich was anderes einfallen lassen.


hmm ja... Geschenke verschicken ist auch von der Schweiz aus mühsam, da man ja zwar "Geschenk" ankreuzen kann, dann aber trotzdem den Wahrenwert angeben muss. Und Einwände lässt die Trulla am Post-Schalter auch nicht gelten... "Aber es ist ein Geschenk". Denkste!
 
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