Dreister Projektverkauf und Rechtsfolgen

profo

Angesehenes Mitglied
Bei eBay steht gerade ein Projekt im Angebot, bei dem mir die Haare zu Berge stehen.

Kurz gesagt steht ein als Web-2.0-Service deklarierter Spam-Dienst zum Verkauf. Es wird offen damit geworben, über 164.000 Single-Opt-In-Anmeldungen zu haben. Im Klartext heißt das dann wohl: 164.000 geklaute / gekaufte / abgeerntete Adressen. Was mich aber so richtig ärgert ist das Kleingedruckte. Darin versucht der Anbieter:

a) jegliche Rückabwicklung des Verkaufs zu verhindern.

b) den Käufer für das Projekt in toto in Haftung zu nehmen. Abmahnungen zahlt also der Käufer.

Man könnte zwar sagen, dass der Käufer schließlich weiß, was er tut. Aber dennoch: kann sich ein Gangster per Kaufvertrag aus seinem Tun herauskaufen? Wie wäre das bei einem Dieb, der seine Ware an einen Hehler per Vertrag verkauft: "Mit dem Kauf entbinden Sie uns von jeglicher Rechtspflicht". Das geht doch nicht, oder?

Vielleicht habe ich heute einen schlechten Tag, aber ich finde das dermaßen dreist...

Viele Grüße

Martin

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In der Projektbeschreibung heißt es anpreisend:

QUOTE Allein durch die Vermarktung der aktuell über 164.000 Single Opt-In Adressen ergibt sich bei 7-tägigem Versand eines Standalone Newsletters zu einem TKP von 15 € bereits ein Ertrag von 9840 € / Monat.


Darüber hinaus im Disclaimer:


QUOTE ... Da das Projekt speziell für den Kunden angepasst/angefertigt wurde, ist ein Umtausch bzw. Rückgabe des Projektes nach Kauf völlig ausgeschlossen. ... Mit dem Gebot entbinden Sie uns von jeglicher Rechtspflicht, und erklären das Sie über 18 Jahre sind, und somit voll geschäftsfähig. ... Trotz Anmeldung der Nutzer durch das Opt-In Verfahren, wird eine Haftung für etwaige Rechtsfolgen unverlangt zugesandter E-Mails an die Empfänger nicht übernommen.


 
Das Projekt ist mir auch schon aufgefallen.

Es soll sich ja hierbei um ein virales Projekt handeln - bei Google ist die Seite aber nur bei ebay aufgefallen.

Nicht einmal die Domain der Kontaktemail ist bei denic registriert.
 
Wenn ich mich ständig damit beschäftigen würde, in Berlin in alle 'komischen Ecken' reinzugucken, dann würden mir auch die Haare zu Berge stehen.

Soll heißen: Ebay wird für viele komische Dinge genutzt - muß ich nicht alles wissen, einfach nicht nutzen.

Der Ausdruck 'Single Opt-In' ist allerdings schon mutig, drollig, offensichtlich - wer das kauft, ist ja bald schon selbst schuld.

PS: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
 
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