Domainregistration als Schweizer in Deutschland

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Legendäres Mitglied
Wie muss ich als Schweizer vorgehen, wenn ich eine Deutsche Domain registrieren will? Gemäss den Bedingungen von denic.de gilt folgendes:

QUOTE Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden, und die damit den Ansprechpartner der DENIC darstellt. Anzugeben sind Name und Adresse des admin-c. Sofern der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland hat, ist der admin-c zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. §§ 174 f. ZPO; er muss in diesem Falle seinerseits seinen Sitz in Deutschland haben und seine Straßenanschrift angeben.

Übernimmt z.B. united-domains.de die Funktion des admin-c, wenn ich dort eine Domain registriere?

Für ein paar klärende Worte danke ich im voraus.

Gruss Ivo
 
Danke, Remo!

Dann werde ich wohl mal den Schritt ins grosse Nachbar-Ländle wagen.

Gruss, Ivo
 
sonst wenns nicht klappt. wir haben ein büro in DL.

Deutschland Trust Service
Unser .de Domain Spezialservice für Firmen und Personen ohne deutschen Sitz:
Gemäss den DENIC-Registrierungsrichtlinien muss der admin-c (administrativer
Kontakt) seinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben. Als Halter des
Domain-Namens kann jede natürliche oder juristische Person unabhängig vom Sitz
eingetragen werden. High Tech Bits GmbH bietet für seine Kunden, die keinen
Wohnsitz in Deutschland haben, einen Trust Service (Treuhand Dienstleistung) an,
welcher eine Registrierung von .de-Domain-Namen ohne deutschen Wohnsitz
erlaubt. Der Kunde wird als Halter des Domain-Namens eingetragen. Als admin-c
wird unsere Tochtergesellschaft mit deutschem Wohnsitz eingetragen.
Der Halter bleibt verantwortlich für den Domain-Namen, insbesondere für den Inhalt.
 
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