QUOTE Ich dachte mal Domain Grapping (so heisst es doch oder?) sei verboten...
Die massenhafte Registrierung von Domains wird nicht als Domain-Grabbing bezeichnet. Domain-Grabbing ist, wenn man wissentlich einen Markennamen oder einen Produktnamen als Domain registriert. Wers genau wissen will studiert mal ein wenig hier:
http://www.domain-anwalt.de/grabbing.php3
http://www.domain-recht.de
Aber stimmt schon, was da geboten wurde ist unsauber, zumal die betreffenden Herren ja zugeben, die Domains gar nicht zu kaufen. Sie stützen sich ja auf das Rückgaberecht innert 10 Tagen. Das heisst nichts anderes, als dass die Domains nur reserviert wurden. Wenn also eine Domain mit Umlaut schon vergeben ist, schaut man in 10 Tagen wieder, die Chancen stehen gut, dass sie dann wieder zu haben ist. Aber eine Domain teuer kaufen kommt keinesfalls in Frage. Ich rate jedem, sowas zu boykottieren.
Bei Ebay.ch versucht einer die Domain fczürich.ch zu versteigern. Das Startgebot ist CHF 1.--. Bis jetzt hat noch keiner geboten.
Nun ist ja auch die Switch nicht blöde. Gleichzeitig mit den Umlat-Domains wurde ein Streitbeilegungsdienst gestartet. Nachzulesen hier:
http://www.switch.ch/de/id/disputes/
Doch damit nicht genug der Unkenrufe. Wer ein wenig genau hin hört im Internet, der weiss, dass die Anwälte bereits Gewehr bei Fuss stehen und letztendlich werden die Anwälte die einzigen sein, die an den neuen Domains wirklich verdienen. Siehe hier:
http://www.domain-anwalt.de/
Im weiteren gebe ich zu bedenken, dass die dieserartige Ausnutzung der 10-tägigen Rückgabe-Frist bei Switch einen Missbrauch darstellt, der rechtlich interessante Fragen aufwirft. Ich bin davon überzeugt, dass Switch darauf reagieren wird und früher oder später einen Weg findet, eine Anullationsgebühr zu verlangen. Wenns dann soweit ist, bedanke ich mich jetzt schon mal bei den Domain-Jägern.
Wer also glaubt, einen berechtigten Anspruch auf eine bestimmte Domain zu haben, der macht sich erstmal ein wenig schlau und wartet vielleicht noch die 10 Tage ab.
Wers fies mag, nimmt mit dem Domain-Händler Kontakt auf und lässt ihn dann ins Messer laufen. Die Chancen stehen recht gut, man lese dazu mal diesen Entscheid vom Bundesgericht in Lausanne:
http://www.eurolawyer.at/pdf/BGE_4C_450-1999-md.pdf
Darin wird das Urteil, des Handelsgerichts Bern betr. der Domain "berneroberland.ch" durch das Bundesgericht bestätigt. Die betreffende Informatik-Firma wurde hinterher in den Medien als Domain-Namen-Pirat herumgereicht, was der Werbung sicherlich nicht zuträglich war.
Alles in allem liebe Domain-Jäger, die Goldgräberzeiten sind vorbei. Sucht euch doch einen ehrlichen Job und verdient ehrliches Geld mit ehrlicher Arbeit.