Domain - Kein Schutz ohne Marke?

cr4m0

Angesehenes Mitglied
Gibt es für Domains irgendeinen Schutz, wenn man keine Marke eingetragen hat?

Beispiel:
1) Ich registriere die Domain "beispiel-name.de"
2) Danach registriert sich jemand anders die Domain "beispielname.de", also fast das gleiche, nur ohne Bindestrich
3) Kann ich etwas dagegen machen? Oder habe ich ohne eine eingetragene Marke kein Recht darauf?




PS: Falls es so eine Frage hier schon gab: Sorry, ich wusste nicht, wonach ich suchen sollte...
 
naja, recht hin oder her, allgemein würden die meisten hier , wie auch ich dir empfehlen um den gesammten Ärger aus dem Weg zu gehen gleich vorab beide zu registrieren.
Also mit und ohne Bindestrich.. und am besten auf allen möglichen .Tlds . Somit gehst du diesem Ärger aus dem Wege.

Sollte die Domain schon registriert sein, Wäre es sinnvoll die Domain abzukaufen bevor du unter der mit Bindestrich Version ein Projekt startest.


Ich denke auf diese Weise gehst du dem meisten aus dem Weg.

Gruss alex

 
OK, Danke! Eine kleine Frage habe ich aber noch:
Wenn ich nur die "beispiel-name.de" habe, die "beispielname.de" aber schon von jemandem registriert wurde, kann ich dann die Domain von ihm für mich fordern? Oder hat er ein Recht auf die Domain, wenn ich keine Marke eingetragen habe?
 
ist abhängig von mehreren Punkten.

-normallerweisse hat er ein Recht an der Domain. Er ist Inhaber.

-wenn du nun mehr rechte auf der Domain hast, könntest du sie "eventuell" einfordern.
Jedoch kann dies meist sehr Kostspielig und nervenaufreibend sein bzw. werden und ich denke dies ist nicht empfehlenswert.

Solltes dies ein neues Projekt von dir werden, würde ich vieleicht auf eine andere Dom ausweichen.

Versuch Sie abzukaufen. Die Bindestrich wird wohl nicht so teuer sein. Kann ich aber nicht bewerten da ich den namen nicht kenne.

Mittlerweile sind wir in einer Zeit wo man nicht mehr einfach eine Domain abtritt, ausser die Sachlage ist eindeutig.

solltest du dennoch sowas in die Richtung planen findest du hier wertvolle Infos und event. Einen DomainAnwalt der Sich an den guten Gebühren daran erfreuen kann.

www.domain-recht.de

Gruss
Alex

p.s. ist hier keine rechtsberatung sonden meine eigene meinung



 
OK, Danke nochmal. Als letzte keine Frage noch:
Stimmt es denn, dass man (nur Beispiele) "sportnews" für eine Sport-Seite, "kleidung-kaufen" für einen Online-Shop mit Kleidung usw. nicht als Marke schützen kann, weil sie den Inhalt der Seite beschreiben?
Dann kann ja jeder andere leicht abgewandelte Domains nehmen, weil es halt keine Marken sind, oder?
Ansonsten wäre es ja auch nicht möglich, dass es "sport.de" und "sport1.de" gibt, die Seiten aber unterschiedlichen Anbietern gehören...
 
Hallo cr4m0,
Eine Domain nach dem Motto kleidung-kaufen.tld nennt man auch generisch. Theoretisch kann man sicherlich eine Marke auf einen solchen Begriff bzw. eine Zusammenstellung von Begriffen anmelden. Allerdings würde diese vor Gericht sicherlich nicht Standhalten.
Zu deiner Anfangsfrage. Bei großer Bekanntheit einer Website erwirkt man irgendwann Titelschutz den man vor Gericht durchsetzen kann, allerdings gilt auch hier das bei es bei absulut generischen Begriffen schwer ist diese durchzusetzen. Sowei zumindest meine Meinung.

Gruß
Erguinor
 
mittlerweile wird gerade bei Domainnamen durchaus zwischen Versionen mit und ohne Bindestrich unterschieden. Eine Marke ohne Bindestrich muss sich also nicht zwangsläufig auf alle Kombinationen erstrecken.
 
Und wie sieht es mit Fremdwörtern bzw. Worte in anderen Spachen aus?
Z.B. www.caballo.de ? caballo=pferd
Sind die auch generisch?
 
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