Hallo,
ich möchte einen Fantasienamen als Domain registrieren und auch kommerziell nutzen. Der Name hat im deutschen keine Bedeutung, ist wie AYOM eine Anreihung von Buchstaben. Teilt man das "Wort" ergibt sich ein Sinn im Spanischen, das ist jedoch reiner Zufall. Die deutsche Bedeutung wäre soetwas wie "Du gehst"...
Diese Buchstabenanreihung ist laut dpinfo nicht in als Marke registriert, ich würde es eigentlich auch nicht tun. Aber wie ist die Situation, wenn dies jemand später als Marke eintragen lässt, muß ich dann mit einer Abmahnung rechnen und/oder die Domain abgeben.
Wie seht Ihr das?
ich möchte einen Fantasienamen als Domain registrieren und auch kommerziell nutzen. Der Name hat im deutschen keine Bedeutung, ist wie AYOM eine Anreihung von Buchstaben. Teilt man das "Wort" ergibt sich ein Sinn im Spanischen, das ist jedoch reiner Zufall. Die deutsche Bedeutung wäre soetwas wie "Du gehst"...
Diese Buchstabenanreihung ist laut dpinfo nicht in als Marke registriert, ich würde es eigentlich auch nicht tun. Aber wie ist die Situation, wenn dies jemand später als Marke eintragen lässt, muß ich dann mit einer Abmahnung rechnen und/oder die Domain abgeben.
Wie seht Ihr das?