Definition "An Lager"?

Michael Bieri

Angesehenes Mitglied
Auch mal etwas OT von mir
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Freitag Nacht ging meinem Beamer zuhause das Licht aus. Also kurz Preise und Verfügbarkeit der Ersatzlampen verglichen, bestellt, bezahlt - Ende. Entschieden habe ich mich für einen Anbieter der preislich im Mittelfeld lag, die Ware aber gemäss Onlineshop "An Lager" hat - praktisch als einziger Anbieter.

Samstag morgen wechselte der Bestellstatus auf "In Bearbeitung", und ich war erfreut und hoffte auf eine schnelle Tracking-Nr bzw. Versandbestätigung.

Bis Dato hat sich nichts daran verändert. Auf meine Anfrage von Heute nach dem Liefertermin bekam ich die Auskunft dass die Ware in einem Aussenlager sei und zuerst dort abgezogen werden müsse, was rund 1-3 Wochen (!) dauern werde.

In meinen Augen ganz klare Irreführung. In ihren AGB's steht kein Wort zu den Lieferfristen - gibts da eine allgemeine Regelung? Ich meine, alles ist irgendwie, irgendwo "An Lager"
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Ich will weder flennen noch diesen Anbieter angreiffen - daher behalte ich dessen Namen auch für mich. Mich interressiert lediglich ob und welche gesetzliche Grundlage es zu diesem Thema gibt?
 
QUOTE . Auf meine Anfrage von Heute nach dem Liefertermin bekam ich die Auskunft dass die Ware in einem Aussenlager sei und zuerst dort abgezogen werden müsse, was rund 1-3 Wochen (!) dauern werde.


Hast du den Beamer bei einem Amazon-Marktplatz-Verkäufer gekauft. Ich kenne da so einen Händler, der hat vieles in seinem Aussenlager und geht dort auch nur alle paar Wochen hin -> Die Ware im Aussenlager hat wohl eine schlechte Abverkaufsrate. Bei dem steht das aber bei den Bemerkungen dabei, dass er manches im Aussenlager hat.
 
Nein, war ein "normaler" CH Anbieter.

Was ich gerade bei den FAQ gefunden habe ist folgendes:
QUOTE Kann ich meine Bestellung abholen?
Leider ist Abholung nicht möglich. Da wir ca. XX'XXX Artikel in unserem Shop anbieten sind diese auf mehrere externe Lager verteilt. Wenn eine Abholung notwendig ist, verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF **.-


Das bestätigt zwar die Aussenlager - aber nicht die Lieferfristen
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Da Du schon bezahlt hast, bleibt dir wohl nur das Warten.

Wenn ich noch nicht bezahlt hätte, hätte ich den Kauf storniert
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Irreführend finde ich das schon - aber das ist so einer der Fälle, wo man hinterher immer klüger ist. Bei so einer Laufzeit hört sich das für mich danach an, als ob er selbst die Ware erst bestellen würde.


Sprich: Vor Bezahlung nachfragen, wie lange die Lieferzeit ist.
 
Vielen Dank TSc für die links - wusste ich gar nicht dass das bei euch derart strickt geregelt ist. Mal wieder was gelernt
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Ist halt nun die Frage wie das hier (CH) geregelt ist..

Jürgen;
Jups, ich hätte auch umgehend storniert - aber eben. War halt wirklich eine spontane und nachträglich gesehen etwas übereifrige Aktion.

Ich brauche das Ding eigentlich nicht wirklich dringend - mir gehts eher ums Prinzip. Ich dachte nur die 30.- mehr bezahle ich gerne wenn die Lampe dafür zügig da ist. Auf den Lampenpreis war das ein verkraftbarer Aufpreis. Auch hier etwas gelernt
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QUOTE (Alonso @ Di 8.06.2010, 14:20) Vielen Dank TSc für die links - wusste ich gar nicht dass das bei euch derart strickt geregelt ist.

Hier ist fast ALLES so strikt geregelt. Ob das gut ist sei mal dahin gestellt...
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