aufabruf_de
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Hallo Spezis,
ich brauche ein wenig rechtlichen Background zum Thema Online-Shops.
Verkauft werden soll Content in Form von Texten.
Ich will mir allerdings keinen Online-Shop mit allen rechtlichen Schwierigkeiten ans Bein nageln (Fernabfrage...), sondern einfach mit hübscher Funktionalität meine Texte anbieten, sie für den potenziellen Käufer (per Shop-System) bestellbar machen.
Ich denke mir das nun so:
Mit der Bestellung über das Shop-System wird noch kein Vertrag geschlossen, sondern erst nach Rechnungsstellung durch die Überweisung des Käufers. Kann man auf dieser Basis, wenn man das entsprechend kommuniziert, das Shop-System betreiben?
Ober ist das Quark so? Was meint Ihr?
ich brauche ein wenig rechtlichen Background zum Thema Online-Shops.
Verkauft werden soll Content in Form von Texten.
Ich will mir allerdings keinen Online-Shop mit allen rechtlichen Schwierigkeiten ans Bein nageln (Fernabfrage...), sondern einfach mit hübscher Funktionalität meine Texte anbieten, sie für den potenziellen Käufer (per Shop-System) bestellbar machen.
Ich denke mir das nun so:
Mit der Bestellung über das Shop-System wird noch kein Vertrag geschlossen, sondern erst nach Rechnungsstellung durch die Überweisung des Käufers. Kann man auf dieser Basis, wenn man das entsprechend kommuniziert, das Shop-System betreiben?
Ober ist das Quark so? Was meint Ihr?