Hi,
als ich eben in meinen Account eines SMS Gateway-Anbieters geschaut habe (SMS-Ausgang), musste ich feststellen, dass dieser wohl die versendeten SMS nicht mehr speichert. Es erscheint lediglich der Hinweis: 'Laut Gesetz v. 2.3.10 gelöscht'.
Es geht wohl um die Vorratsdatenspeicherung und die (geglückte) Anfechtung des Gesetzes.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ent...1bvr025608.html
Meine Frage:
Ist das im Sinne des Gesetzes, dass solche Daten garnicht mehr gespeichert werden dürfen?
Dürfte ich solche Daten (ich plane in Zukunft einen ähnlichen Dienst) mit Einwilligung des Users speichern?
MfG TTlong
als ich eben in meinen Account eines SMS Gateway-Anbieters geschaut habe (SMS-Ausgang), musste ich feststellen, dass dieser wohl die versendeten SMS nicht mehr speichert. Es erscheint lediglich der Hinweis: 'Laut Gesetz v. 2.3.10 gelöscht'.
Es geht wohl um die Vorratsdatenspeicherung und die (geglückte) Anfechtung des Gesetzes.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ent...1bvr025608.html
Meine Frage:
Ist das im Sinne des Gesetzes, dass solche Daten garnicht mehr gespeichert werden dürfen?
Dürfte ich solche Daten (ich plane in Zukunft einen ähnlichen Dienst) mit Einwilligung des Users speichern?
MfG TTlong