Darf man kostenlose Gewinnspiele betreiben?

Meines Wissens steht im OR, dass Glücksspiele via elektronischen Medien verboten sind.
Selbst wenn hättest Du wahrscheinlich schnell ein problem. Seit April diesen Jahres sind ja sogar die Spielautomaten in Restaurants und Bars untersagt.
 
Hallo eVolver,

Ich glaube nicht, dass man sich die Frage stellen soll, ob Glücksspiele illegal oder legal seien, sondern, dass man bei Glücksspielen ein Gesuch an die entsprechende Behörde machen muss.

Auch bei Casinos ist es so, dass diese ein Gesuch machen müssen. Erhalten sie die Betriebserlaubnis, sind sie legal, erhalten sie sie nicht, sind sie illegal. Und alle Casinos beispielsweise in der Schweiz, erhalten diese Erlaubnis bei weitem nicht.

Es ist also eine Frage der Erlaubnis und ob diese Erlaubnis eingeholt wird.

Gruss

Lucas
 
Laut Thread-Titel:
"kostenlos"
Ist es vermutlich problemlos möglich !

Das Lotteriegesetz ist übrigens dafür zuständig und nicht das OR.
http://www.google.ch/search?hl=de&c2coff=1...=cr%3DcountryCH

Das Lotteriegesetz regelt jede Art von Glückspiel, welche kommerziell ist, das heisst bezahlt werden muss und Gewinne verteilt werden. Wenn also "Zweifel" einen Wettbewerb durchführt und Lose auf Chipstüten klebt, dann müssen Sie immer noch eine Alternative anbieten, die erlaubt, Lose auch ohne den Erwerb von Chips zu erhalten.

Daneben gibt es noch ein Spielbankengesetz, das mit dem Lotteriegesetz verwandt ist:
QUOTE
Die Schnittstellen zwischen dem Spielbankengesetz und einem neuen Lotteriegesetz müssen so ausgestaltet sein, dass sie die erfolgreiche Weiterentwicklung der Casinos unterstützen und gleichzeitig transparente, kontrollierbare und sozialverträgliche Rahmenbedingungen für den gesamten Glücksspielmarkt schaffen.


Prinzipiell regeln beide Gesetze Einnahmen aus Glückspielen und die Verteilung (an den Bund). Kommerzielles Glückspiel ist bewillungspflichtig !

Aber im Prinzip sollte man in dieser Frage kurz einen Anwalt beiziehen, weil in diesem Thread kein Experte ist. Weder ich, noch Herr Wyrsch.
 
OK, aber wie sieht es aus, wenn ich als Schweizer auf einer Domain Glücksspiele aus einem Deutschen Partnerprogramm anbiete?
Ist da die Domain massgebend oder die Herkunft.
Schweizer spielen ja auch Deutsches Lotto ...
Markus
 
Die Werbung Deutscher Lotterievetriebsgesellschaften hier in der Schweiz (Briefwurf, Telephon) ist, wie ich das weiss, illegal.

Was wäre die Handhabe gegen ein illegales Angebot im Netz ?

Wenn's hier in CH gehostet wird: hat man schnell den Saft abgedreht.

Dann lebst Du auch noch hier "als Schweizer".
Na ja, dann hat man noch schnell Zugriff auf Dich...
laugh.gif


Das würd ich nicht probieren...

Oder die Bedingungen eines solchen Angebots so abändern, dass das Angebot nicht für Schweizer zugänglich ist...
Andere Möglichkeit: mach es anonym auf einem ausländischen Server...
 
Ich würde mal die Möglickeit ins Auge fassen, die im Moment die Schweizer Restaurants und Bars machen:

Da Glückspielautomaten verboten sind, stellt man Automaten auf, bei denen es auf das "Geschick" des Spielers an kommt. Er muss zum Beispiel zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Knopf drücken o.ä. Wie ihr selbst merkt, ist der Unterschied zu normalen Glücksspielautomaten nicht gross, wird aber vom Schweizer Gesetzt anders behandelt.

Was auch immer man darüber denken mag...

Driver
 
Beachtet das operationelle Risiko, denn es stellt sich nicht die Frage, was in der Schweiz legal oder illegal ist, sondern, ob Ihr eine Erlaubnis eingereicht habt!

So sieht es das Lotteriegesetz vor, das stipuliert: "Zudem soll wie bisher für die Durchführung von Lotterien und Wetten ein Bewilligungssystem gelten, das nur ein eingeschränktes und kontrolliertes Spielangebot zulässt. Denn nur eine limitierte Konkurrenz schafft, nach Meinung der Expertenkommission, geordnete und übersichtliche Marktverhältnisse und eine genügende Ertragskraft zugunsten gemeinnütziger oder wohltätiger Zwecke. Schliesslich sollen die Kantone weiterhin die Kompetenz haben, die Reinerträge zu verteilen, Spielangebote auf ihrem Territorium einzuschränken oder zu verbieten sowie Kleinveranstaltungen zu bewilligen und zu beaufsichtigen."

Die Legalität ist das eine, die Erlaubnispflicht das andere. Ohne Erlaubnis geht hier, meiner Ansicht nach, gar nichts.

Wo kann die Erlaubnis eingeholt werden?
Im Prinzip kann der Kanton oder auch der Bund die Erlaubnis erteilen. Erhält man die Erlaubnis, darf man beginnen, wobei dies immer noch nicht bedeutet, dass die Aktivität dann legal oder illegal sein soll, denn Gesetze gibt es nicht nur in den 2'942 schweizer Gemeinden, 26 schweizer Kantone und dem Bund, sondern auch auf EU Ebene und die können manchnal ganz schön kompliziert sein, denn was man an einem Ort machen darf, darf man nicht unbedingt an einem anderen (auch digital).
 
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