Grundsätzlich nein.
Es kommt aber darauf an, ob die Firma bekannt genug ist, um ihr Recht auf den Namen auf dem Internet behaupten zu können.
Wenn du z.B. eine CH-Domain reservierst, sollte es keine Firma in CH geben, mit diesem originellen Namen.
Das heisst, wenn es eine nicht sonderlich bekannte Firma mit dem Namen "Auto" irgendwo in Graubünden gibt, kannst du trotzdem auto.ch registrieren, da der Firmenname nicht originell ist - man muss aber auch Deutschland und Österreich berücksichtigen.
Yabadoo wäre z.B. originell, und deshalb geschützt, egal wie bekannt die Firma ist.
Und natürlich darf es unabhängig vom Zielmarkt auch keine international bekannte Marke sein (das bedeutet, keine twix.ch Domain, z.B.). Namen wie Microsoft und Yahoo sind auf jeden Fall Tabu, sogar mit rechtschreibfehlern.
Ich bin kein Rechtsanwalt, also wenn Du so etwas problematisches vorhast, klär es zuerst mit einem Anwalt ab.
Eine solche Abklärung kann im Problemfall auch einem Gericht glaubhaft machen, dass Du den Namen in gutem Glauben registriert hast, und so die Konzequenzen mildern.