Corporate Weblogs fallen unter das neue Telemedien

in diesem zusammenhang würde mich grundsätzlich mal interessieren, ob es einen rechtlichen unterschied zwischen öffentlich lesbaren foren/blogs/... und foren/blogs/... die nur für member lesbar sind gibt:
weil ersteres ist ja ein "öffentlicher raum", während letzteres keiner ist, oder?

sprich gibt es für beide fälle unterschiedliche kontrollpflichten seitens des webmasters?
/ genügt es auf jeder seite einen "inhalt melden"-link zu plazieren und erst dann wenn man darauf hingewiesen wurde zu reagieren/inhalte zu löschen?
 
Der Sachverstand sagt: Sobald sich jemand angegrifen und beleidigt fuehlt kann er dagegen vorgehen.
Wenn du die Person X durch deine Aussagen schaedigst, so wird sie das stoeren, unabhaengig davon ob die Person X vor 10 Members geachedigt wird oder 2 tausend leuten
 
Hallo und Guten Morgen an alle,

hier in diesem Thread habe ich mal einen Leitfaden gepostet, der vom BVWD ( Bundesverband Digitale Wirtschaft ) in Zusammenarbeit mit Dr. Sabine Grapentin, Leiterin des Arbeitskreises Recht beim BVDW, herausgegeben wurde.

Rechtsfallen bei Weblogs, rechtliche Rahmenbedingungen - Ayom Beitrag

Aber wie erwähnt, selbst wenn du ein Video hättest, wo man eindeutig sehen kann, das Jemand klaut, darfst du ihn nicht öffentlich anprangern. Dafür gibt es die Judikative und das ist auch meiner Meinung nach richtig so.

Wo kämen wir den hin, wenn man Schlechtes schreiben dürfte, wie man gerade Lust hat.

Man kann so schnell in Verruf kommen, muss dann das Gegenteil beweisen und selbst bei Klärung, wird ein ganz fader Beigeschmack immer bleiben.

Darum ist das schon gut so, wie es geregelt ist.

beste Grüsse Björn
 
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