Hallo und Guten Morgen an alle,
hier in diesem Thread habe ich mal einen Leitfaden gepostet, der vom BVWD ( Bundesverband Digitale Wirtschaft ) in Zusammenarbeit mit Dr. Sabine Grapentin, Leiterin des Arbeitskreises Recht beim BVDW, herausgegeben wurde.
Rechtsfallen bei Weblogs, rechtliche Rahmenbedingungen - Ayom Beitrag
Aber wie erwähnt, selbst wenn du ein Video hättest, wo man eindeutig sehen kann, das Jemand klaut, darfst du ihn nicht öffentlich anprangern. Dafür gibt es die
Judikative und das ist auch meiner Meinung nach richtig so.
Wo kämen wir den hin, wenn man Schlechtes schreiben dürfte, wie man gerade Lust hat.
Man kann so schnell in Verruf kommen, muss dann das Gegenteil beweisen und selbst bei Klärung, wird ein ganz fader Beigeschmack immer bleiben.
Darum ist das schon gut so, wie es geregelt ist.
beste Grüsse Björn