Copyright

Christian

Legendäres Mitglied
Salve Forum

Frage: Wieviel von einer Datei muss verändert werden, damit der ursprüngliche Besitzer kein Copyright mehr hat und nicht mehr in der Fusszeile (als Beispiel) gelistet werden muss?

Alles? Die Farben? Die Hintergrundbilder? Die Optik im gesamten?


Ich glaube, dass die Mehrheit vom Aussehen verändert werden muss, damit zum Beispiel ein CSS nicht mehr als "das ist von mir" bezeichnet werden muss.

Bei einem Script denke ich, dass es da schon anders und vor allem schwieriger ist. Hier gibt es meistens eine oder zwei Lösungen, die optimal sind. Da kann ja nun nicht einer daherkommen und sagen.. he, habe ich zuerst gemacht! Obwohl da ja beim europäischen Patentamt scheinbar ein paar solche Sachen am laufen sind.

Die Frage taucht auf, weil mich immer wieder Nutzer von Scripten danach fragen. Es ist mir zu mühsam / teuer, einen Rechtsberater dafür in Anspruch zu nehmen, der gesunde Menschenverstand der Ayomaner sollte eigentlich genügen.

© Das Wort Ayomaner darf nur durch mich verwendet werden, da es grade jetzt von mir erfunden wurde.
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So neben dem Thema... wie wäre es mit Pins fürs Revers: Ich bin ein Ayomaner! Natürlich müsste eine Nutzungsgebühr an mich abgeliefert werden pro Pin / Jahr. Der Name dürfte nur getragen werden, aber nicht kopiert oder andersweitig benutzt. Sicherheitskopien dürfen nicht hergestellt werden.

Gruss
Christian
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Also ich persönlich halte nicht viel von Software-Patenten.. um einen Scrollbalken verwenden zu dürfen müsste ich als Entwickler erstmal Lizenzgebühren zahlen (das Patent gibt es wirklich, findet aber zum Glück aufgrund der Trivialität nur kein Boden für z.B. eine Klage).

Meiner Meinung nach kann man ein CSS gar nicht unter ein Copyright stellen, da hier die einzig geistige "Leistung" darin liegt Attributen einen Wert zuzuweisen. Keinerlei Kontrollstrukturen und damit auch keine Algorithmen. Natürlich gilt auch hier das Urheberrecht. Eine 1-zu-1-Kopie wird nicht möglich sein. Allerdings kann man bei vielen CSS-Dateien oft genug behaupten "das habe ich doch schonmal gesehen und zwar in meinem eigenen Projekt".. es ist eben nur eine Formatierungsanweisung und nicht mehr.

Man ist, denke ich, auf der guten Seite wenn man auf jedenfall die Bezeichner/Class-namen abändert aber am besten ist es, wenn man nur schaut, wie es gemacht wurde und dann im eigenen CSS umsetzt - quasi als Inspiration.

Was Bilder angeht, so liegen die Rechte generell beim Autor und es muss eine klare Re-Kombination sein, damit das Bild als neues Werk gilt. Aber am besten fragt man erstmal den Rechteinhaber ob er einem die Nutzung nicht gar explizit erlaubt.

Bei einer Webseite hat man eigentlich selbst ein Interesse daran, dass die Optik sich eindeutig von der der Inspirationsquelle unterscheidet, da man ja eine einzigartige Seite haben möchte.

Scripte unterliegen der jeweiligen Lizenz. Ist keine Lizenz genannt greift logischerweise auch hier das Urheberrecht und wenn der Autor keine Angaben dazu gemacht hat, was mit dem Dokument passieren darf (es aber veröffentlicht hat) kann man es verwenden wie man lustig ist. Aber will man es z.B. selbst vertreiben (kostenlos oder kostenpflichtig) so sollte man auch hier zumindest etwas andere Bezeichner benutzen und es vielleicht Umstrukturieren.
Da beginnt es interessant zu werden. Denn wie viel von einem Algorithmus ist patentierbar bzw. kann "geistiges Eigentum" sein? Man nehme an, jemand hat den Bubblesort-Algorithmus patentiert aber ich schreibe nun ein Programm/Script, das ähnlich sortiert (und vielleicht ohne den patentierten Algorithmus zu kennen). Verletze ich damit ein Patent oder ist es nicht gar mein eigenes Eigentum, da ich mir den Ablauf selbst ausgedacht habe?
Letzlich setzt man sich am besten mit dem Autor in Verbindung.

Bei OpenSource-Projekten wie diverse CMS ist es so eine Sache. Wenn man dies für eine Webseite einsetzt, so unterliegt nicht die produzierte Seite der gleichen Lizenz (meist GPL) sondern das Backend, welches der Benutzer nicht zu Gesicht bekommt (und folglich müsste man ihm auch nicht den Quelltext zur Verfügung stellen) allerdings gehört es zum guten Ton auf die eingesetze Lösung hinzuweisen aber meiner Meinung nach dürfte das auch im HTML-Quelltext als Kommentar genügen. Ich denke, hier scheiden sich die Geister. Wenn man sich freier Software bedient sollte man auch so fair sein, dass andere auch auf die Software aufmerksam werden und eventuell sogar daran weiterentwickeln. Wenn man ein Dokument mit beispielsweise Word erstellt unterliegt das Dokument auch nicht automatisch der gleichen Lizenz wie Word - so sehe ich das auch mit CMS-Systemen -> produzierte Webseite. Natürlich ist es beim verwendeten Template wieder etwas anderes. Hier darf der Copyright-Hinweis nicht einfach entfernt werden, da er für einen Großteil dessen gilt, was der Benutzer/Besucher zu gesicht bekommt.
Das verwendete Template/Layout sollte sich schon deutlich von dem Original unterscheiden - alleine schon weil sonst etliche Webseiten gleich aussehen würden.

Ein Rechtsberater wird hier nicht nötig sein - wobei dieser auch nicht unbedingt das technische Verständnis haben mag (da gibt es natürlich auch welche, die sich auskennen).
Man muss sich einfach fragen, ob man das neue Werk noch mit dem Original-Werk in Verbindung bringen würde, wenn man das Original selbst erstellt hat. Kann man das mit "Nein" beantworten, so dürfte man den Copyright-Hinweis entfernen, aber da sollte man nicht zu großzügig sondern eher pingelig.

(Nur meine Meinung.)

So und hiermit kreiere ich den Begriff "Ayomanerinnen" (das ist ein eigener, neuer Begriff und verstößt deswegen nicht gegen die Lizenz des vorher genannten Begriffs mit ähnlichem Wortlaut)
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und stelle ihn unter die (Creative Common Licence) - damit darf er frei verwendet werden sofern ich als Urheber genannt werde.
 
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