Chatgespräche veröffentlichen?

mtsluft

Mitglied
Hallo,

hätte da mal eine Frage:
Angenommen mir liegen die zugangsdaten einer person zu irgendeinem der vielen flirtportale zur verfügung, ich logge mich dort mit diesen daten ein (neugierig) und finde dort in den privaten nachrichten flirt- oder liebesgespräche, die einfach nur witzig sin
biggrin.gif
und ich veröffentliche diese auf meiner privaten homepage.
In wie fern ist das "legal" oder nicht?
 
Angenommen mir liegt der Schlüssel deiner Wohnung vor und ich gehe in deine Wohnugn rein und nehme deinen Fernseher mit und mache damit bei der nächsten Großsportveranstaltung ein öffentliches Zuschauen. Ist das verboten?
 
Angenommen mir liegt der Schlüssel deiner Wohnung vor und ich gehe in deine Wohnung rein und finde dort ein paar lustige Liebesbriefe. Diese nehme ich mit und lese sie auf dem Marktplatz laut vor...
wink.gif


Nein im Ernst, ganz gleich wie die rechtliche Lage ist, findest du das in Ordnung?
Erfreu dich dran und gut ist!
 
QUOTE (mtsluft @ Fr 23.2.2007, 16:05)Angenommen mir liegen die zugangsdaten einer person zu irgendeinem der vielen flirtportale zur verfügung, ich logge mich dort mit diesen daten ein (neugierig) und finde dort in den privaten nachrichten flirt- oder liebesgespräche, die einfach nur witzig sin
biggrin.gif
und ich veröffentliche diese auf meiner privaten homepage.
In wie fern ist das "legal" oder nicht?

Woher weißt Du, daß das die Zugangsdaten einer Person zu einem Flirtportal sind, wenn es nicht deine eigenen sind?

Doch wohl nur dadurch, daß Du das ausprobiert hast. Also hast Du dich bereits als eine andere Person ausgegeben - bereits dies dürfte als Täuschung bzw. als Einbruch gewertet werden. Von dem anschließenden Diebstahl und der Veröffentlichung ganz zu schweigen.

Abgesehen davon verstehe ich angesichts eines solchen in mehrfacher Hinsicht inakzeptablen Verhaltens diesen Thread nicht. Du erwartest doch hoffentlich nicht, daß dir hier irgendjemand beipflichtend zur Seite steht. Theoretisch müßte man den Thread in die Spaßecke verschieben (da er eigentlich nur faschingsbedingt verständlich ist), faktisch scheinst Du dein Anliegen auch noch ernst zu meinen.
 
Ich betrachte die Frage des Threadverfassers als besonders schlechten Scherz - noch dazu in einer Zeit, in der die EU verschärfte Gesetze zum Schutz persönlicher Daten im Web beschliesst.

Solltest Du derart vorgehen, riskierst Du bereits nach derzeitiger Rechtslage (in Deutschland) eine Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren. Ich darf Dir hierzu den § 202 a, StGB ans Herz legen, in dem es heisst:

Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronischmagnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


Ich gehe davon aus, dass Du Dir das Ganze nochmals überlegst. Wenn nicht - in dem Falle würde ich noch "nachlegen" und Dir weitere aus staatsanwaltlicher Sicht strafrechtsrelevante Aspekte dieser Art Fehlverhaltens erläutern.
 
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