Büchercover einscannen und veröffentlichen?

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Hi,

ich bin schon am Verzweifeln! Vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen:

Meine Tochter (12 J.) will – mit meiner Hilfe – Ihre eigene Webseite Online stellen. Dort möchte sie nun u.a. Ihre Lieblingsbücher vorstellen. Screen vom Einband, Titel sowie kurze Inhaltsangabe. Außerdem vielleicht ein Logo und div. Promos der Titelhelden.
Es handelt sich dabei um: ‚Die Wilden Fussballkerle’ (Was denn sonst?)
Nun habe ich vorsichtshalber wegen der Rechteklärung bereits den Verlag ‚ Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG’ angeschrieben. Die haben mich nun an den Baumhaus-Verlag verwiesen. Von dort wurde ich an an den Rechteinhaber der Marke 'Die wilden Fussballkerle' - dreamotion GmbH in München verwiesen! Als Antwort bekam ich dann von dort, dass ich mich wegen der Bücher ‚Inhalte/Cover’ an den Baumhaus Verlag wenden muß. Dort war ich nun aber bereits ja schon einmal vorstellig. Somit blieben auch alle weiteren Vorstöße dort bisher unbeantwortet.
Was soll ich denn nun machen? Seit Wochen will meine Tochter Ihre Homepage ins Netz stellen, aber ohne Klärung der Rechte ist es mir zu gewagt.
Daher hier noch einmal die Frage:
Darf man denn OHNE Anfrage/Rechteklärung ‚Büchercover’ einscannen und auf der Homepage veröffentlichen? Wahrscheinlich doch nicht, oder?

Für jede Antwort wäre ich Euch sehr dankbar.

In diesem Sinne

Peter
 
ich würd eja einfach ne kostenlose subdomain alla ....wordpress.com oder so ne google page einrichten. da brauchste keine impressum und schon stellen sich solche fragen nicht mehr.
 
Mhhhhhhh,

so gesehen hast Du ja Recht, ABER: Nun will man schon mal alles nach gutem Deutschen Recht machen (und als Vater ein Vorbild sein) und dann stößt man auf solche ungeahnten Schwierigkeiten! Hinterher ist das Geschrei wegen irgendwelcher Copyright Verletzungen groß. Aber wenn man im Vorfeld vorsichtig nachfragt, bekommt man keine oder unzureichende Antworten von den Verlagen!
Was willste da machen?
 
QUOTE (jan.detlefsen @ Mi 9.8.2006, 15:14)ich würd eja einfach ne kostenlose subdomain alla ....wordpress.com oder so ne google page einrichten. da brauchste keine impressum und schon stellen sich solche fragen nicht mehr.

Was soll das denn sein? - Ich fass es nicht, was hier so empfohlen wird. Ich mag mir wohl nicht gerade sicher in dem Punkt mit den Urheberschutz des Materials zu sein, aber diese Empfehlung zu befolgen ist bestimmt der falsche Weg.


@Besucher
Hört bitte nicht auf solche scheinheiligen Empfehlung, dass könnte leicht nach Hinten losgehen.



MfG Sascha Ahlers
 
Hi Sebastian,

vielen Dank für die Hilfe
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ich habe so eben dort vorbeigeschaut und die Infos unter 'Produktfotos (Marken, Cover, Comicfiguren, ...)' bestätigen nur meine Vermutung, dass ohne ausdrücklicher Genehmigung des Verlages (welcher es nun hier auch sein mag) keine Screenshots Online gestellt werden dürfen.

Trotzdem ist es aber irgendwie dumm gelaufen, dass man bei den Verlagen wie ein Bittsteller vorstellig und dann trotzdem noch im Unklaren gehalten wird. Dabei ist es doch eigentlich Werbung für dieses Produkt (Buch, Serie, ....).

Vielleicht sollte ich einmal den Link dieser Diskussion an den Verlag senden
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vielleicht hilft das den Leuten etwas auf die Sprünge (nach 3 Monaten!).

Weitere Tipps werden gerne angenommen
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Hi Sascha Ahlers,

keine Angst, den Weg von jan.detlefsen verfolge ich nicht weiter, aber es war von ihm auch bestimmt nicht 'böse' gemeint.

In diesem Sinne

Peter

 
Der Dino Verlag hat mir damals innerhalb von 2 Tagen geantwortet.


QUOTE (Besucher @ Mi 9.8.2006, 15:52)[...] keine Angst, den Weg von jan.detlefsen verfolge ich nicht weiter, aber es war von ihm auch bestimmt nicht 'böse' gemeint. [...]

Das vielleicht nicht, es zeigt nur unter anderen die innere Einstellung zu dem Thema.



MfG Sascha Ahlers
 
Hallo Herr Adlung,

die einfachste Lösung wird sein sich bei einem Partnerprogramm anzumelden, dass den Partnern die Buchcover als Werbemittel stellt (z.B. Amazon). Da die Werbemittel von Amazon gestellt werden und ausdrücklich zur Verwendung auf Websiten Dritter vorgesehen sind, haftet im Falle eines Rechtsstreites vermutlich Amazon.

Von selber Scannen würde ich abraten - u.a. viel zu aufwendig

 
ich hab nur geschrieben wie ich es machen würde.
ich habe nicht gesagt "an deiner stelle..."
nicht in jedem land gibt es die selben copyrightvorschriften....

hat mir scheinheilig nichts zu tun, ja, das ist die einstellung dazu, haste recht.
 
QUOTE (Claus Lehmann @ Mi 9.8.2006, 15:45) Hallo Herr Adlung,

die einfachste Lösung wird sein sich bei einem Partnerprogramm anzumelden, dass den Partnern die Buchcover als Werbemittel stellt (z.B. Amazon). Da die Werbemittel von Amazon gestellt werden und ausdrücklich zur Verwendung auf Websiten Dritter vorgesehen sind, haftet im Falle eines Rechtsstreites vermutlich Amazon.

Von selber Scannen würde ich abraten - u.a. viel zu aufwendig

das wollte ich auch gerade vorschlagen, vorallem verdient Ihre Tochter dann nur 2-3 EUR wenn jemand über den Link das buch dann bestellt
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so fängt Affiliate-Marketing an und in 2 Jahren fährt ihre Tochter dann Porsche
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QUOTE ...die einfachste Lösung wird sein sich bei einem Partnerprogramm anzumelden, dass den Partnern die Buchcover als Werbemittel stellt (z.B. Amazon). Da die Werbemittel von Amazon gestellt werden und ausdrücklich zur Verwendung auf Websiten Dritter vorgesehen sind, haftet im Falle eines Rechtsstreites vermutlich Amazon...


Der Tipp ist nicht schlecht, aber:

QUOTE ..haftet im Falle eines Rechtsstreites vermutlich Amazon..

Vermutlich? Ist das wirklich so?


QUOTE ...so fängt Affiliate-Marketing an und in 2 Jahren fährt ihre Tochter dann Porsche ...


.....mit 14 Jahren
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- dann doch lieber der Papa
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QUOTE (Besucher @ Mi 9.8.2006, 13:25)Darf man denn OHNE Anfrage/Rechteklärung ‚Büchercover’ einscannen und auf der Homepage veröffentlichen? Wahrscheinlich doch nicht, oder?

Nein, dies stellt in den meisten Fällen eine Urheberrechtsverletzung dar.

Buchumschläge, Plattencover, Produktverpackungen, etc. sind eigenständige geistige Werke. In jedem Fall dann, wenn sie eine gewisse Schöpfungshöhe erkennen lassen (Rechtslage D). Das Einholen einer Genehmigung beim zuständigen Verlag ist dringend anzuraten.
 
Ich hatte auch an Amazon gedacht, wenn deine Tochter dann viele Inhalte zu diesem Thema zusammenträgt könnte das mit den Umsätzen sogar wirklich was werden. Ich glaub ich schau mal wen ich in der Verwandschaft ein wenig ausbeuten kann
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Also ich würde schon die Genehmigung von den Verlagen einholen, du kannst die ja nochmal anrufen und nett fragen ob du die Cover nun auf deiner Webseite veröffentlichen darfst, falls die damit einverstanden sind, solltest du dir auch ne schriftliche genehmigung zuschicken lassen per mail fax oder wie auch immer, in den meisten Fällen haben die nichts dagegen, dies ist zumindest meine bisherige Erfahrung.
 
Vielen Dank für die weiteren Tipps
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Ich werde wohl von jedem etwas verwenden, wobei die Priorität wohl doch bei einer erneuten Anfrage bei den Verlagen liegt. Das schließt ja nicht aus, dass man dann trotzdem die 'Amazonpartnerschaftsbildchen' einsetzt.

Kompliziert wird es ja nur - wie in diesem Fall - , dass wohl die Rechte für die Cover und Texte bei dem einen Verlag, die LOGOs und weitere Werbeartikel beim nächsten und die Filmrechte (bzw. Bilder, die dort verwendet wurden) wiederum bei einem anderen Verlag! Warum man für so etwas nicht eine zentrale 'Vermarktungsfirma' nimmt, verstehe ich nicht!

Die Urlaubszeit ist ja bald vorbei und vielleicht habe ich dann ja dort mehr Erfolg
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