Bodenlose Frechheit

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Legendäres Mitglied
Auf meiner Webseite www.travelcity.ch steht u.a. der folgende Text:

QUOTE Gefällt Ihnen unser Webangebot? Möchten Sie einen Link zu Travelcity auf Ihrer Homepage einbauen? Das freut uns natürlich ausserordentlich! Selbstverständlich können Sie sowohl einen Link zu unserer Homepage als auch auf jede beliebige Unterseite bei Ihnen einbauen. Bitte senden Sie uns ein Email nachdem Sie den Link eingebaut haben, damit wir diesen überprüfen können. Nach erfolgreicher Überprüfung werden wir ebenfalls einen Link zu Ihrer Homepage schalten und Sie als Link-Partner (siehe weiter unten) bei uns aufführen.


Gestern habe ich von einem gewissen XY einen Nachricht erhalten, dass er einen Link auf seiner Webseite www.xyz.com zu www.travelcity.ch eingebaut hat, verbunden mit der Bitte dies ebenfalls zu tun. Nichts ahnend habe ich meinen Link kurz angeschaut und was musste ich auf der selben Seite lesen:

QUOTE Gefällt Ihnen unser Angebot? Möchten Sie einen Link zu XYZ auf Ihrer Homepage einbauen? Das freut uns natürlich sehr! Selbstverständlich können Sie sowohl einen Link zu unserer Homepage als auch auf jede beliebige Unterseite bei Ihnen einbauen. Bitte senden Sie uns eine Email, nachdem Sie den Link eingebaut haben, damit wir diesen überprüfen können. Nach erfolgreicher Überprüfung werden wir ebenfalls einen Link zu Ihrer Homepage schalten und Sie als Link-Partner (siehe weiter unten) bei uns aufführen.


Herr XY, was Sie tun ist Diebstahl von geistigem Eigentum! Sie sollten sich schaemen!


Anmerkung: Dieser Text wurde anonymisiert, da Herr XY meiner Aufforderung nachgekommen ist und den Text auf seiner Webseite angepasst hat.
 
hey ivo...


frech, dass er den text kopiert, logisch, dass du verärgert bist.. und noch frecher, dass er dich zum linktausch fragt..

aber verboten ist es nicht..

es handelt sich zwar um dein geistiges eigentum... aber es ist nicht schützenswert... klar, ist es trotzdem nicht nett..

cu

martin

 
hast Du ihn denn darauf hingewiesen?

Hatte auch schon so ein Fall.....
Ein schnelles Telefon wirkt Wunder...



 
QUOTE (Martin Häfliger @ Mi 16.11.2005, 19:50) es handelt sich zwar um dein geistiges eigentum... aber es ist nicht schützenswert... klar, ist es trotzdem nicht nett..

Und wieso genau ist mein geistiges Eigentum nicht schuetzenswert?

@swisshansa
Ja, ich habe den guten Mann per Email daraufhingewiesen. Mal schauen, ob eine Reaktion kommt.
 
Hallo Ivo,

also den Text zu klauen und dann bei dir noch nach einem Linktausch zu fragen ist ja schon dämlich aber dann den Text auch noch 1:1 zu übernehmen......

Machen kannst du dagegen aber schon was denn du hast ja das Urheberrecht.

Weitere Infos zum Thema Textklau:
Irights.info
e-juristen.de
e-recht24.de

Gruss, Marco
 
Marco, Ivo

Dagegen kann man wahrscheinlich, wie Martin gesagt hat, nicht vorgehen.
Drohen kannst Du ihm aber schon
laugh.gif


Nicht schützenswert heisst, dass es zwar stimmt, dass es Dein geistiges Eigentum ist, aber Urheberrecht gibts nur für Kunst und ähnliches (Design, Gedichte, etc.).

Vielleicht gibt es aber einen Weg, nämlich wegen Übernahme fremder Arbeitsergebnisse.
Aber der Streitwert liegt wohl bei 25 CHF.

Und wie immer: wenn Du's genau wissen willst, geh zum Rechtsanwalt !!!
laugh.gif
 
QUOTE (Martin Häfliger @ Mi 16.11.2005, 16:50)[...] es handelt sich zwar um dein geistiges eigentum... aber es ist nicht schützenswert... klar, ist es trotzdem nicht nett.. [...]

So ein Problem haben wir im Moment auch, nur geht es dabei nicht nur um einen reinen Einleittext, sondern um eine Seminarsarbeit mit dem Titel "Waffenherstellung aus Eisen". Der Text wurde komplett übernommen, nur Copyright-Hinweise, Quellangaben und Abbildungen wurden entfernt.
Im Moment haben wir mit den Hoster Kontakt und den entsprechenden Admin-C. Notfalls wird auch ein Anwalt hinzugezogen, doch erstmal, bitten wir die entsprechende Person die Copyright-Hinweise dort einzufügen und einen entsprechenden Verweis zu der Ursprungsseite zu setzen. Ist ja eigentlich nicht zu viel verlangt.

Im Grunde kann er sich wohl freuen, dass der Rechtsinhaber nicht gleich zum Anwalt geht. Aber wenn er nicht einlenkt, wird dies wohl unweigerlich geschehen.



MfG Sascha Ahlers
 
QUOTE (Ivo Gasser @ Mi 16.11.2005, 17:19)
QUOTE (Martin Häfliger @ Mi 16.11.2005, 19:50) es handelt sich zwar um dein geistiges eigentum... aber es ist nicht schützenswert... klar, ist es trotzdem nicht nett..

Und wieso genau ist mein geistiges Eigentum nicht schuetzenswert?

@swisshansa
Ja, ich habe den guten Mann per Email daraufhingewiesen. Mal schauen, ob eine Reaktion kommt.

das soll keine wertigkeit bezüglich der qualität deines textes darstellen..

schau mal diesen link durch... der erklärt es noch recht gut:


http://www.webmasterrecht.de/texte/urheberrecht.htm
 
@Urs
Koennte sein.

@Martin
Ist schon (tragisch-)komisch: wenn im Impressum was fehlt, kann man abgemahnt werden - wenn Texte kopiert werden, kann man sich rechtlich nicht zur Wehr setzen.
 
@Ivo

genau, deshalb finde ich das Internet-Recht wie es heute ist, einfach Sch...
 
QUOTE (Ivo Gasser @ Mi 16.11.2005, 17:41)[...] @Martin
Ist schon (tragisch-)komisch: wenn im Impressum was fehlt, kann man abgemahnt werden - wenn Texte kopiert werden, kann man sich rechtlich nicht zur Wehr setzen.

Jein, es kommt darauf an, in wie weit der entsprechende Text schützenswert ist, zumindestens in der deutschen Gesetzgebung. Eine AGB sollte zum Beispiel sollte besser nicht einfach so kopiert werden.
Mehr kann Dir dazu ein Anwalt sagen, das Gebiet ist nicht ganz so einfach, da sich viele Texte auch nicht ohne weiteres einfach einordnen lassen.

Als Faustregel kann man davon ausgehen, dass Seminararbeiten, Magister-/Dokterarbeiten usw., Artikel, Ausarbeitungen und dergleichen vermutlich urheberrechtlich schützenswert sind. Kurze Linktexte oder dergleich wohl eher nicht. Auch darf bis zu einen gewissen Grad aus den oben genannten Arbeiten/Artikel zitiert werden und sie dürfen auch als Quellenangabe für eigene Texte verwendet werden.
Aber wie gesagt, da kann Dir am Besten ein Anwalt weiterhelfen, wenn Du mehr dazu wissen musst, besonders bei der konkreten Fragestellung, ob ein spezieller Texte schützenswert sein könnte.



MfG Sascha Ahlers
 
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