Beratungs-Leistungen

Chrischii

Aktives Mitglied
Hallo,

ich wollte mal nachfragen, in wiefern es in Deutschland erlaubt bzw. nicht erlaubt ist, Beratungsdienstleistungen an Kunden zu verkaufen. Bsp.: Person A besitzt eine Webseite auf der Bildungswege vorgestellt werden. Daraufhin melden Sich aber Webseitenbesucher per Mail beim Ansprechpartner der Seite und fragen, welchen Bildungsweg zur Erlangung eines Bildungsziels sie am besten einschlagen können (der am schnellsten geht, vllt. noch Förderung, ec.). Ist es dem Ansprechpartner erlaubt im Vornherein zu sagen, das sind Beratungsdienstleistungen, die Pro Mail pauschal ein paar Euros kosten? Der Kunde erhält danach/davor eine Rechnung, die zu bezahlen ist. Geht das oder gibts da Probleme? Was steckt da rechtlich noch so hinter? Wäre super, wenn da jemand weiterwissen würde.
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Danke und Grüße,
Chrischii

Edit: Warum kann ich die Überschrift nicht mehr ändern, wenn ich mich verschreiben habe
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Es gibt ein paar Themen, die nicht zu empfehlen sind - rechtliches, medizinisches, eventuell Versicherungen.

In Zeitungen habe ich schon öfters Beratungsangebote für 'Schulwegplanung' und ähnliches gelesen. Das scheint mir ein eher unreglementierter Bereich zu sein.

Prinzipiell kannst Du für Beratungsdienstleistungen natürlich Geld verlangen.

Bei mir rufen auch manchmal Leute an oder melden sich per Mail und wollen etwas zu Datenbankthemen wissen. Manchmal schreibe ich eine Rechnung, manchmal auch nicht.

Das gibt dann reguläre Rechnungen (einschließlich USt.), die ich in der Steuererklärung zusätzlich aufführe (neben server-daten und ein paar regelmäßigen Lehrtätigkeiten an der FU). Sprich: Die Einnahmen sind natürlich einkommenssteuerpflichtig.
 
Super, danke für die Antwort. Rechnungen schreibe ich natürlich, das läuft dann über mein "Kleinunternehmen"
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Wenn noch jemand dazu was weiß, kann er es gerne sagen.
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