Hallo,
ich wollte mal nachfragen, in wiefern es in Deutschland erlaubt bzw. nicht erlaubt ist, Beratungsdienstleistungen an Kunden zu verkaufen. Bsp.: Person A besitzt eine Webseite auf der Bildungswege vorgestellt werden. Daraufhin melden Sich aber Webseitenbesucher per Mail beim Ansprechpartner der Seite und fragen, welchen Bildungsweg zur Erlangung eines Bildungsziels sie am besten einschlagen können (der am schnellsten geht, vllt. noch Förderung, ec.). Ist es dem Ansprechpartner erlaubt im Vornherein zu sagen, das sind Beratungsdienstleistungen, die Pro Mail pauschal ein paar Euros kosten? Der Kunde erhält danach/davor eine Rechnung, die zu bezahlen ist. Geht das oder gibts da Probleme? Was steckt da rechtlich noch so hinter? Wäre super, wenn da jemand weiterwissen würde.
Danke und Grüße,
Chrischii
Edit: Warum kann ich die Überschrift nicht mehr ändern, wenn ich mich verschreiben habe
ich wollte mal nachfragen, in wiefern es in Deutschland erlaubt bzw. nicht erlaubt ist, Beratungsdienstleistungen an Kunden zu verkaufen. Bsp.: Person A besitzt eine Webseite auf der Bildungswege vorgestellt werden. Daraufhin melden Sich aber Webseitenbesucher per Mail beim Ansprechpartner der Seite und fragen, welchen Bildungsweg zur Erlangung eines Bildungsziels sie am besten einschlagen können (der am schnellsten geht, vllt. noch Förderung, ec.). Ist es dem Ansprechpartner erlaubt im Vornherein zu sagen, das sind Beratungsdienstleistungen, die Pro Mail pauschal ein paar Euros kosten? Der Kunde erhält danach/davor eine Rechnung, die zu bezahlen ist. Geht das oder gibts da Probleme? Was steckt da rechtlich noch so hinter? Wäre super, wenn da jemand weiterwissen würde.
Danke und Grüße,
Chrischii
Edit: Warum kann ich die Überschrift nicht mehr ändern, wenn ich mich verschreiben habe