Hallo zusammen
Nehmen wir an ich habe eine Seite, auf der man sich anmelden kann (zb Forum,...)
Darf ich dann in die AGB schreiben und dann entsprechende Handlungen tatsächlich ausführen:
Wir sammeln Ihre persöhnlichen Daten und werten diese zu Marktforschugszwecken aus.
Wir wollen Ihr persöhnliches Nutzungsverhalten herausfinden.
Wir werden Ihnen Werbe Emails schicken
Wir werden Ihre Daten an Andere Firmen verkaufen.
Wir garantieren nicht für die Sicherheit Ihrer Daten.
( Sie sind selbst schuld, wenn Sie sich bei uns anmelden )
Darf ich dann einen kompletten persöhnlichen Datensatz erstellen von jedem der sich anmeldet, dh alle Datenfelder zu Pflichtfeldern erklären?
Die Sache mit der Datensparsamkeit sollte hier ja nicht greifen, da ich ja Angekündigt habe, dass ich das persöhnliche Nutzungsverhalten des Users herausfinden will, was ja nur mit einem kompletten Datensatz geht.
Geht das so, oder gibt es Gesetze gegen so ein Vorgehen?
Hendrik
Nehmen wir an ich habe eine Seite, auf der man sich anmelden kann (zb Forum,...)
Darf ich dann in die AGB schreiben und dann entsprechende Handlungen tatsächlich ausführen:
Wir sammeln Ihre persöhnlichen Daten und werten diese zu Marktforschugszwecken aus.
Wir wollen Ihr persöhnliches Nutzungsverhalten herausfinden.
Wir werden Ihnen Werbe Emails schicken
Wir werden Ihre Daten an Andere Firmen verkaufen.
Wir garantieren nicht für die Sicherheit Ihrer Daten.
( Sie sind selbst schuld, wenn Sie sich bei uns anmelden )
Darf ich dann einen kompletten persöhnlichen Datensatz erstellen von jedem der sich anmeldet, dh alle Datenfelder zu Pflichtfeldern erklären?
Die Sache mit der Datensparsamkeit sollte hier ja nicht greifen, da ich ja Angekündigt habe, dass ich das persöhnliche Nutzungsverhalten des Users herausfinden will, was ja nur mit einem kompletten Datensatz geht.
Geht das so, oder gibt es Gesetze gegen so ein Vorgehen?
Hendrik