Angestellte in D

Christian

Legendäres Mitglied
Salve

Einer meiner Partner und ich überlegen uns zusammen eine Firma zu gründen. Nun stellt sich uns die Frage nach dem rechtlichen Aspekt im Bezug auf die Finanzen. Mein Partner ist in D, ich in der CH. Die Firma wird in der CH (SO) ihren Sitz haben.

Hat jemand von Euch Erfahrungen damit? Folgende Fragen stellen sich im speziellen . . .
- Muss mein Partner, wenn er den Lohn aus der Schweiz bezieht in D Sozialabgaben bezahlen?
- Muss ich in der Schweiz für meinen Partner Sozialabgaben bezahlen?
- Wo bezahlt die Firma Steuern? Nur in der CH oder müssen wir das Gewerbe auch in D anmelden?

Natürlich sind wir auch für weitere Tipps und Tricks offen und freuen uns über jeden hilfreichen Fact und jede Erfahrung, den Ihr uns zur Verfügung stellen könnt.

Gruess und Danke


Christian
 
Leider ist das eine sehr konkrete Rechtfrage, aber mal meine nicht rechtlich verbindlichen Gedankengänge dazu:

Wäre es nicht vielleicht einfacher, wenn jeder von euch einfach eine Eigenständig Firma in dem entsprechenden Land eröffnet und Ihr dann einfach zusammenarbeitet? Denn ich meine man muss auch eine Zweigstelle in Deutschland auch anmelden, was ja der Fall wäre, wenn der Mitarbeiter in Deutschland beschäftigt ist, so wäre dann eigentlich auch an die deutschen Gesetze gebunden.
Also würde ich schauen, was euch günstiger kommt, zwei getrennte Firmen, welche nur zusammenarbeiten (dann müsste jeder von euch auch seine Firma verwalten), oder in einem Land den Hauptsitz haben und in den anderen Land eine Zweigstelle.

Nachteil wird wohl bei beiden dieser Konstellation sein, dass man eine Rechtsberatung usw. für beide Länder benötigt. Für die Firma an sich wäre es einfacher, wenn einer einfach umzieht (am besten der Mitarbeiter zu dem Geschäftsführer, denn der muss sich mit diesen Verwaltungsangelegenheiten mind. grundlegend auskennen), aber ich kann nun auch nicht wissen, wie es Privat im Einzelnen bei Euch aussieht.



MfG Sascha Ahlers
 
QUOTE Wäre es nicht vielleicht einfacher, wenn jeder von euch einfach eine Eigenständig Firma in dem entsprechenden Land eröffnet und Ihr dann einfach zusammenarbeitet?

Das ist der Status Quo


QUOTE Denn ich meine man muss auch eine Zweigstelle in Deutschland auch anmelden, was ja der Fall wäre, wenn der Mitarbeiter in Deutschland beschäftigt ist, so wäre dann eigentlich auch an die deutschen Gesetze gebunden.

Es geht nicht darum Gesetze zu umgehen, versteht mich bitte nicht falsch. Aber ist jemand, der in D für eine CH-Firma arbeitet gleich eine Geschäftsstelle?


QUOTE Also würde ich schauen, was euch günstiger kommt, zwei getrennte Firmen, welche nur zusammenarbeiten (dann müsste jeder von euch auch seine Firma verwalten)

Tja, zusammen könnten wir Zeit sparen in der Verwaltung. Nicht soviel wir die Grossen, aber im verhältnis doch einiges. Ausserdem könnten wir die gegebene Manpower resp. deren Fähigkeiten besser aufteilen.


QUOTE Für die Firma an sich wäre es einfacher, wenn einer einfach umzieht (am besten der Mitarbeiter zu dem Geschäftsführer, denn der muss sich mit diesen Verwaltungsangelegenheiten mind. grundlegend auskennen), aber ich kann nun auch nicht wissen, wie es Privat im Einzelnen bei Euch aussieht.

Ich denke, das kommt nicht in Frage.
 
QUOTE - Muss mein Partner, wenn er den Lohn aus der Schweiz bezieht in D Sozialabgaben bezahlen?
- Muss ich in der Schweiz für meinen Partner Sozialabgaben bezahlen?
- Wo bezahlt die Firma Steuern? Nur in der CH oder müssen wir das Gewerbe auch in D anmelden?


Du kannst Dich darüber hier informieren. Ansonsten auch hier. Grundsätzlich führt ein Schweizer Unternehmen Sozialabgaben für seine Mitarbeiter in der Schweiz ab. Sonderfälle regeln die Vereinbarungen zwischen den beiden Ländern (siehe die Links). Die Besteuerung für ihn richtet sich wieder nach dem Land, in dem sich der betreffende mindestens 183 Tage im Jahr aufhält. Ansonsten ist dies auch in den Bilateralen Verträgen geregelt. (siehe auch unter "Quellensteuer")

Die Firma ist grundsätzlich einmal steuerpflichtig in der Schweiz. Etwaige Grenzfälle sind in Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.
 
QUOTE (Christian @ Fr 4.8.2006, 13:34)[...] Es geht nicht darum Gesetze zu umgehen, versteht mich bitte nicht falsch. [...]

Ich habe auch nicht behauptet und davon bin ich auch nicht ausgegangen, dass Du das machen möchtet.
Das hast Du selber erwähnt.
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QUOTE (Christian @ Fr 4.8.2006, 13:34)[...]Aber ist jemand, der in D für eine CH-Firma arbeitet gleich eine Geschäftsstelle?

Auch kann dies auch nicht zuverlässig sagen, ob das so stimmt, ich vermute das nur aufgrund meines bisherigen Kontaktes mit der Materie durch mein Nebengewerbe. Ich müsste z.B. einen weiteren Firmenstandort auch erst als Zweigstelle anmelden.
Natürlich könnte es auch sein, dass der deutsche Mitarbeiter auch als Art Außendienstmitarbeiter durchgehen könnte.

Wenn Du verbindliche Antworten haben möchtest, dann musst Du dich natürlich an einen entsprechenden Rechtsanwalt wenden, diese Aussagen stellen halt nur meine Überlegungen dar.



MfG Sascha Ahlers
 
Matthias; Die Crux ist doch, dass mein Partner in D arbeiten würde für eine CH Firma die ihm teilweise gehört. Also scheidet das Thema Grenzgänger aus. Eine Niederlassung möchten wir in D aber nicht gründen, doppelte Kosten und somit hätten wir wieder den Status Quo. Den wollten wir aber verbessern. . .

Sascha: Kannst Du mir Kontakte zu einer offiziellen, "geeigneten" Amtsstelle zukommen lassen? Ich denke, da kann ich mich mal informieren, zumindest einseitig . . .

 
Hallo ich versuchs mal so einfach wie möglich zu machen.

QUOTE Muss mein Partner, wenn er den Lohn aus der Schweiz bezieht in D Sozialabgaben bezahlen?


Nein, er ist bei einer Schweizer Firma beschäftigt und daher müssen in der Schweiz die Sozialabgaben bezahlt werden.


QUOTE Wo bezahlt die Firma Steuern? Nur in der CH oder müssen wir das Gewerbe auch in D anmelden


Als einfachen Grundsatz kann man sich merken, innerhalb der EU müssen die Steuern dort bezahlt werden, wo die Firma ihren Sitz hat, es sei denn die Firma arbeitet mit selbstständigen oder unselbständigen Niederlassungen in einem anderem EU Land. Das heisst für euch, dass die Steuern in der Schweiz fällig sind. (Ist ja auch schöner als in Deutschland)

Unabhängig davon kann man dann beispielsweise eine Repräsentanz in einem anderem Land, z.B. in Deutschland anmelden. Macht aber in den meisten Fällen keinen Sinn.
Zusammenfassend würde ich wie folgt vorgehen:

Gründet die Firma in der Schweiz, das ist auch mit einer Limited möglich um beispielsweise das
persönliche Risiko zu minimieren. Nun kann man eine Niederlassung zusätzlich zur englischen Hauptniederlassung sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland anmelden. In euerem konkreten Fall könnten also beide mit einer Firma Standortunabhängig arbeiten.

Die Steuerlasten würden dann immer der Niederlassung zufallen bei der der Umsatz erfolgt ist.

Wenn eine deutsche Niederlassung nicht gewünscht ist, kann man auch ohne Probleme die Geschäfte komplett über die Schweizer Niederlassung abwickeln.

Bei Fragen kann man mich dazu auch gern anrufen. Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen. Viele Grüße in die Schweiz.

Jens
 
Danke für die Ausführungen, Jens.

Eine ltd kommt für uns nicht in Frage, da wir uns lieber Gesetzen unterstellen die wir kennen. Wir sind nun am abklären, ob wir eine personenbezogene Gesellschaft wie eine Kollektivgesellschaft oder eine GmbH gründen. Zweiteres ist ja sehr Kapitalintensiv, zumindest für den Gründungsakt. 20'000.- schüttelt man nicht so einfach aus dem Arm.


Mal gucken wie es läuft, im Moment sind wir mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit im Gespräch, das Gründerzentrum unterstützt uns ebenfalls bei den Planungen.
 
Mir kommt das so vor, als ob Ihr euch da zu viel Sorgen macht:

Ihr gründet zu zweit eine Firma in der Schweiz - also sind die Schweizer Regelungen dafür zuständig.

Der Deutsche arbeitet als Angestellter, als Angestellter und Teilhaber oder nur als Teilhaber - dafür müßte eigentlich das deutsche Steuerrecht (Einkünfte aus ausländischen unselbständigen Tätigkeiten oder aus ausländischen Beteiligungen / selbständigen Tätigkeiten) zuständig sein. Also dürfte ein Blick auf die entsprechenden Elster-Formulare eine Orientierung ermöglichen. Es könnte auch sein (das ist m.W. nach bei ausländischen Einkünften so), daß die im Ursprungsland versteuert werden (der Deutsche muß also eine Schweizer Steuererklärung abgeben) und in Deutschland aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens nur noch deklariert werden müssen. Er wird ja irgendwelche deutschen Einkünfte oder Absetzungsmöglichkeiten haben.

Wenn er nur Teilhaber ist, kann er wahrscheinlich die deutsche Kranken/Rentenversicherung nach den üblichen Regeln für Selbständige handhaben - für meine Kranken- und Rentenversicherung ist das ja auch egal, ob meine Kunden in Deutschland oder in Österreich / der Schweiz sind.
 
Hallo Christian,

das kann ich verstehen. Eine Limited ist nicht grundsätzlich die erste Wahl. Wenn Ihr die Möglichkeiten habt und vom Prinzip auch nur in der Schweiz arbeiten wollt, dann halte ich eine Schweizer Rechtsform für das sinnvollste. Anders sieht es da mit dem internationalen Handel aus. Da ist die UK Limited wohl die weltweit bekannteste Rechtsform.

Ich denke alles hat so seine Vor- und Nachteile in Deutschland zumindest ist der Boom auf die Limited gerade in vollem Gange, da Sie rechtlich weitestgehends mit der deutschen GmbH gleichgestellt und von den Gründungskosten wesentlich günstiger ist.

Wenn man sich dann noch einen vernünftigen Partner sucht, der die Firma bei der Gründung begleitet und darauf achtet das alle Papiere so ausgestellt und beglaubigt werden wie es die deutschen Behörden gern sehen, steht der Limited zumindest in Deutschland, Österreich und der Schweiz alles offen.

So, genug zum Thema Ltd. und Feierabend.

Jens

 
Hallo,

Auch wir haben uns lange überlegt was wir aus unserer Firma machen sollen, da wir in letzter Zeit stark gewachsen sind und uns bald im 6stelligen Jahresumsatz bewegen.
Wir schauten uns in der Schweiz verschiedene Formen an, wie z.B. Kollektivgesellschaft, AG, GmbH, Ltd England (kleine Einlage), AG USA (Einlage muss nicht bezahlt werden).

Nach einigen Abklärungen und Beratungen durch fachkundige Personen, war klar, dass es über längere Zeit teuerer kommt eine AG in den USA bzw. eine Ltd. in England mit Sitz in der Schweiz zu gründen als alle anderen üblichen Rechtsformen in der Schweiz. Die Jahreskosten schätzte eine Beraterin für die LTD/AG USA auf min. 1000 / Jahr .

Übrig blieben die gewohnten Gesellschaftsformen in der Schweiz (KG, GmbH, AG).

Die Vorteile einer KG liegen zwar in den geringen Gründungskosten (ca. 240.--) jedoch ist hier die vollumfängliche Haftung gegeben, welche nicht zu unterschätzen ist.
Eine AG/GmbH, benötigt zwar eine Einlage, jedoch nur über kurze Zeit (Gründungsphase), diesen Betrag von Bekannten zu leihen wäre sicher eine Alternative für euch, jedoch ohne Erfahrung bzw. Ausbildung als Buchhalter kommt die doppelte Buchführung sehr teuer (min. ca. 2000.-- / Jahr).

Auch wir überlegen zurzeit, welche Gesellschaftsform wir aus unserer Firma machen sollen, die Entscheidung muss jedoch gründlich abgeklärt werden und von verschiedenen Seiten betrachtet werden...

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig mit unserem Fall helfen...

Gruss Marc

-

 
QUOTE Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig mit unserem Fall helfen...


Jepp, konntest Du! Danke für Deine Erfahrungen! Wir haben uns weitgehend bei folgenden Organisationen informiert:

http://www.awaso.ch/wirtschaft/index.htm

http://www.adlatus.ch/default.asp?LID=de

http://www.gzs.ch/gzsverein/organigramm.htm (alte Seite, für Info's anrufen!)

http://www.gruenden.ch/internet/gruenden/de/home.html

http://www.b-to-v.com/contentpage.php?page...tzwerke&lang=de

Hier haben wir die meisten Info's zusammengetragen. Im AWA und bei der GZS haben wir telefonischen Kontakt gehabt. Die GZS würde uns einen Notar empfehlen, bei dem uns der Gründungsakt nur noch etwas mehr als die Hälfte kosten würde. Die Info ist evtl. interessant für Dich. Im Moment sind wir am abklären einer Situation, bei der wir 2 verschiedene Auskünfte erhalten haben. Laut Handelsregister müssen bei einer Kollektivgesellschaft alle Gesellschafter den Wohnsitz in der Schweiz haben, laut AWA nicht. Mal gucken was rauskommt. In ersterem Fall wäre die Kollektivges. gestorben für uns.
 
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