Adwords und die Grauzone?

Peter-Alexander

Angesehenes Mitglied
Guten Morgen in die Runde,

ich stelle mir gerade folgende Frage. Ist es mein moralisches Empfinden, das eine solche Anzeige ein absolutes NOGO ist oder wird heutzutage soetwas durchaus öfter praktiziert.

Mich würde Eure Meinung dazu interessieren.

Cheerse Peeter




Anhang anzeigen 2

 
Grundsätzlich ist dies wettbewerbsrechtlich nicht erlaubt, da man nicht eine fremde Marke für die eigene Werbung nutzen darf.

Ich frage mich jedoch, inwiefern dies als vergleichende Werbung gewertet werden kann (weil die finanzielle Gesundheit eines Unternehmens eine grosse Rolle spielt, wenn es sich um langfristige Dienstleistungen handelt), jedoch verunglimpft die Werbung die Geschäftslage des Konkurrenten, obwohl nur Fakten genannt werden. Ferner sollten nur Waren oder Dienstleistungen verglichen werden.

Ich würde sagen, NOGO - aber die Lage ist nicht 100% klar, und ich denke in diesem Fall könnten nur ein Richterspruch und die anschliessende Berufung Klarheit verschaffen.
 
- zur 48 eingetragen Marke,
- Insolvenz angemeldet entspricht der Tatsache, sagt aber noch lange nichts aus über die weitere Entwicklung aus

Demzufolge würde ich sagen ist das Schalten einer solchen Anzeige zumindest zu 50% wettbewerbswidrig, durch Nutzung des Markennamens. Stellt sich die Frage, ob die werbende Firma mit solch einer Anzeige sich nicht noch ein Eigentor schießt.

Ja möglicherweise würde ein Richterspruch hier Klarheit bringen.
 
QUOTE (frankmeinhardt @ Sa 25.02.2012, 17:50) Verwendung Markenname ist legitim und ok: http://www.golem.de/1109/86611.html

So lange für den User erkennbar ist, das es sich um jemand anderen handelt

Danke für diese Referenz - das ist etwas überraschend.
Ich frage mich, ob das nicht wieder gekippt wird.
 
QUOTE Ich frage mich, ob das nicht wieder gekippt wird.


smile.gif
ich hoffe nicht.
 
Bringt im Bereich Affiliate aber trotzdem nichts da die Agenturen und PP Betreiber das meist ausklammern. Für Onlineshops und Co aber eine gute Entscheidung
 
Zurück
Oben