Abmahnung bei AdWords

chrisko

Mitglied
Hallo zusammen,

ein wenig gesucht hab ich schon ...

Mir flattert eine kostenbewährte Abmahnung ins Haus, weil ich angeblich einen Markennamen in den Keywords bei AdWords verwendet habe.

Also, bei Suchanfrage tauchte bei den Google AdSense Anzeigen auf einer Seite (dhd24.com) mit dem KeyWord der Markenname, eben auch unsere Anzeige auf. Jetzt meint der Inhaber dieser Marke, wir würden mit seinem Markennamen als KeyWord arbeiten und schickt uns die Abmahnung.

Anhand der Googleberichte kann ich aber nachweisen, das seit ca. Mitte 2005 nie dieser Markename in der Liste der Keywords auftaucht, zumal allein vom Qualitätsanspruch mein Auftraggeber niemals mit dieser Billigmarke werben würde.

Habt ihr schon Erfahrungen mit so einem Ding?

Viele Grüße
Chrisko

 
Hi,
danke für deinen Hinweis, das ist ja schon soweit das Thema.

Aber wir verwenden definitiv nicht und auch nicht in ähnlicher Art und Weise den Namen des Markeninhabers. Der taucht absolut nicht auf...

denn wir werben hauptsächlich mit nur 2 Keywords ... und da taucht der Name des Klägers überhaupt nicht auf...

Chrisko
 
Buche die betroffene Marke erst einmal als negative keyword. Dann kannst du zu mindestens erst einmal sicher sein, dass du dort nicht mehr angezeigt wirst.
 
Hi,

ich habe mittlerweile alles mögliche probiert, ich krieg es einfach nicht hin, das die Marke in einem Zusammenhang mit uns erscheint.

Im Gegenteil habe ich festgestellt, das ein ganz anderer Mitbewerber ganz eindeutig mit unserem Namen wirbt, denn der taucht bei der Eingabe unseres Firmennamens immer wieder mit auf und steht in Konkurrenz zu uns... wohl ein deutlicher Fall für unsere Anwälte *grins

Irgendwie hab ich das Gefühl, selber mal intensiver nachzuforschen, vielleicht kriegen wir dadurch die Kosten für "ankommende Abmahnungen" wieder rein ;-)

Im Ernst, ich kann absolut keinen Zusammenhang finden ... und im Grunde ist es ja auch so wie in einschlägigen Fachpublikationen, da kann ich mich ja auch nicht dagegen wehren das ein Mitbewerber auf der gleichen Seite erscheint...

Irgendwie bleibt bei dem ganzen Kram nur die eigentliche Arbeit liegen ... oder ich arbeite auf dem falschen Posten *grummel

Chrisko

 
Hallo Manimal,

wenn ich es richtig verstanden habe mit den ausschliessenden (negativen) Keywords wird die Anzeige nicht geschaltet, wenn der User dieses Keyword im Zusammenhang mit unseren Keywords eingibt.

Dazu muss der User aber das Keyword doch bewusst eingeben oder nicht?

Was kann ich aber tun, wenn der User eben nur "Schwedenhaus" eingibt und unser Mitbewerber dann unter unserer Anzeige erscheint.

Zudem kann es doch nicht sein, das ich alle Mitbewerber ausschliesse, woher soll ich die kennen und wie lang wird die Liste?

Wenn ich mir eine Fachzeitschrift anschaue, kann ich doch auch nicht verhindern das ein Mitbewerber in eben dieser Fachzeitschrift ebenso wirbt oder stehe ich da jetzt völlig auf dem Schlauch?

Viele Grüße
Chrisko
 
Es geht nicht darum das ihr beide bei einem neutralen Keywort erscheint sondern das deine Anzeige bei einem Keywort erscheint, dass markenrechtlich geschützt ist.

Wenn du das vermeiden willst kannst du entweder die Marken als negative KW einbuchen oder deine Keywörter exact einbuchen, dann wird nur dann eine Anzeige geschaltet wenn das KW wirklich so eingegeben wurde.
 
Es sind nur 2 Keywords:

Schwedenhaus und Schwedenhäuser

In Testphasen waren mal dabei: Niedrigenergiehaus/häuser, Ökohaus, Selbstbauhaus und Ausbauhaus.

Wenn der Mitbewerber jetzt z.B. selbst "Niedrigenergiehaus" verwendet, werden wir immer zusammen erscheinen... wie kann ich verhindern das in einem Zusammenhang von "Niedrigenergiehaus" andere Mitbewerber nicht erscheinen?

Das wär doch eigentlich der Traum ... oder nicht?


Chrisko
 
Hi,

kann er denn einen Nachweis erbringen, war kein Screenshot dabei?

Zuerst würde ich erstmal nachprüfen ob die Marke wirklich eingetragen ist, klingt dumm ist aber so (überhaupt schützbar)

Was muss man denn heutzutage noch für sowas zahlen, ich dachte die Zeit der Abmahnungen ist endlich vorbei.
Früher ist man hingefahren, kleiner Kaffee und gut wars...solche Machtspiele hab ich vielleicht satt.

Wenns offentsichtlich ist, dann ist das was anderes aber wenn mal eine Anzeige quer dreht, dann kann man auch einen Brief oder ne Email schreiben.


Gruß
 
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