Ab wann ist eine Website "gewerblich"?

MacGyver

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Servus zusammen!

Mich würde mal interessieren, ab wann eine Website wirklich als "gewerblich" betrachtet wird? Es gibt ja immer wieder verschiedene Thesen, ab wann eine Website als "gewerbliche Website" durchgeht - z.B. sobald man einen Werbebanner integriert hat, egal ob es sich ansonsten um eine rein private Website handelt die keine Verkaufsaktivitäten unterhält. Hier geht meine Frage speziell in Richtung Adsense und ähnlich Geschichten hinsichtlich der deutschen Rechtsprechung. Ich freue mich auf eine muntere Diskussion!
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QUOTE (Kanzlei Dr. Bahr)Geschäftsmäßigkeit liegt schon dann vor, wenn der Seiteninhaber in der Absicht handelt, nachhaltig Einnahmen zu erzielen oder die nachhaltige Erzielung von Einnahmen unter Zuhilfenahme von Telediensten zu fördern. Das ist nach Ansicht mancher Gerichte schon dann der Fall, wenn bloße Werbebanner oder Pop-Ups geschaltet werden (LG Hamburg, Beschl. v. 01.03.2000 - Az.: 315 O 219/99; LG Frankfurt, Az. 2 - 06 O 212/01 = Kurzzusammenfassung bei golem.de). Nach Ansicht des OLG Schleswig (Urt. v. 19.12.2000 - Az.: 6 U 51/00) soll ein bloßer Link auf eine dritte, kommerzielle Seite noch keine Geschäftsmäßigkeit begründen.

In einer neueren Entscheidung führt der BGH (Urt. v. 11. März 2004 - I ZR 304/01) zum Merkmal des "geschäftlichen Verkehrs" aus: "Dabei ist zu berücksichtigen, daß an dieses Merkmal keine hohen Anforderungen zu stellen sind. Auch derjenige, der nur Gegenstände in einer Internetauktion erwirbt, um sie mit Gewinn weiterzuveräußern, handelt im geschäftlichen Verkehr."
 
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