16 % spanische Mehrwertsteuer ausgewiesen bekommen

DerKlack

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Hallo,

ich habe eine Rechnung mit 16 % spanischer Mehrwertsteuer ausgewiesen bekommen. In welchem Feld bei der Umsatzsteuervoranmeldung trage ich dies ein? Muss ich nur die 16 % abführen oder selber 3 % oben drauf legen?

Grüße
 
Hallo,

ich habe dem Spanier nur die UST-ID gegeben und dann hat er mir den Bruttobetrag überwiesen. Wenn er mir keine Umsatzsteuer ausweist, muss ich die später auch garnicht abführen?

Grüße
 
QUOTE (DerKlack @ Do 17.12.2009, 21:30)Hallo,

ich habe dem Spanier nur die UST-ID gegeben und dann hat er mir den Bruttobetrag überwiesen. Wenn er mir keine Umsatzsteuer ausweist, muss ich die später auch garnicht abführen?

Grüße

???

Wenn er dir Geld überwiesen hat, dann hast doch Du ihm eine Rechnung geschrieben und nicht Du eine spanische Rechnung erhalten, wie Du im ersten Beitrag geschrieben hast.


Ansonsten (Bsp.):

Ich schreibe einem deutschen Kunden eine Bruttorechnung - 1190 Euro brutto, 1000 Euro netto, die 190 gehen (abzüglich eigener Vorsteuer) ans Finanzamt.

Ich schreibe einem EU-Kunden außerhalb DE mit UST-Id eine 1000-Euro - Nettorechnung und muß dafür am Quartalsende eine zusammenfassende Meldung (über alle diese Rechnungen im Quartal) erstellen (geht online, ist ziemlich harmlos, darf man eben nicht vergessen). Dieser muß 'irgendetwas' damit machen, was, weiß ich aktuell nicht, weil meine eigenen Eingangsrechnungen derzeit alle aus DE sind.


Das gilt nicht für Kleinunternehmer (die ignorieren die Steuer), die zahlen / kriegen Bruttobeträge. Zu der deutschen Kleinunternehmerregelung könnte etwas etwas Analoges in den anderen EU-Staaten geben.
 
Ich habe keine Rechnung geschrieben, sondern eine Gutschrift bekommen. Nun wird mir der Nettobetrag + 16 % (spanischer) Mehrwertsteuer überwiesen. Das wären bei deinem Beispiel 1160 €. Muss ich jetzt mehr als 160 € Umsatzsteuer bezahlen, weil wir in Deutschland 3 % höhere Mehrwertsteuer haben oder gibt es dafür eine Sonderregelung?
 
QUOTE (DerKlack @ Do 17.12.2009, 21:53)Ich habe keine Rechnung geschrieben, sondern eine Gutschrift bekommen. Nun wird mir der Nettobetrag + 16 % (spanischer) Mehrwertsteuer überwiesen. Das wären bei deinem Beispiel 1160 €. Muss ich jetzt mehr als 160 € Umsatzsteuer bezahlen, weil wir in Deutschland 3 % höhere Mehrwertsteuer haben oder gibt es dafür eine Sonderregelung?

Vom Geldfluß her entspricht dies der Situation, daß ich eine Rechnung an einen EU-Firmenkunden schreibe.

Nur schreibe ich da eine Netto-Rechnung, das war auch schon in den letzten Steuererklärungen mit drin und lief glatt durch.


Sprich: Nach meiner Vorstellung hättest Du nur den Nettobetrag erhalten dürfen.

Da ich von diesen EU-Kunden nur den Nettobetrag erhalte, muß ich für diese Beträge auch keine USt abführen.

Insofern: Frage bei deinem spanischen Geschäftspartner nach, warum Du nicht eine Nettorechnung erhalten hast? Wenn der sich querstellen sollte, dann würde ich etwas ratlos bei meinem Finanzamt nachfragen.
 
Danke für deine Hilfe. Ich hatte gedacht, dass man nur auf Zahlungen aus Non-EU-Ländern keine Umsatzsteuer abführen muss. Da Spanien aber innerhalb der EU liegt, bin ich leicht verwirrt. Ich hole mir auf jeden Fall nochmal eine verbindliche Antwort vom Finanzamt.

Grüße
 
Zwei Links:

Offiziell: http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/00...idnr/index.html
Wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer-...fikationsnummer

Ein Sinn dieser Regelungen besteht gerade darin, unnötig komplizierte Vorsteuer/Umsatzsteuer-Berechnungen aufgrund verschiedener Steuersätze überflüssig zu machen.

Der zahlende Unternehmer kann sich natürlich seinen UST-Anteil vom eigenen Finanzamt erstatten lassen. Deshalb 'kosten' ihn diese zusätzlichen Beträge nichts.



Die Server von Server-Daten sind in DE gemietet, also kriege ich Rechnungen mit deutscher UST. Hätte ich ausschließlich ausländische Kunden mit Nettorechnungen (keine Privatkunden), dann könnte ich mir diese UST ebenfalls von meinem FA im Rahmen der UST-Erklärung erstatten lassen. Das ist analog zu der Situation eines Betriebs, der Verlust macht, so daß die eigene anrechenbare Vorsteuer höher ist als die abzuführende Umsatzsteuer - die Differenz überweist das Finanzamt zurück. Vor einiger Zeit gab es auch einen Fall, wo ein sehr großes Unternehmen (DAX o.ä.) so eine Erstattung erhielt.
 
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